Wir übertragen Verträge, Urkunden, Urteile, Schriftsätze, AGB & Bescheide systemgetreu in die Zielrechtsordnung – mit eindeutiger Terminologie, konsistenter Klauselstruktur und passenden Formaten. Ausführung durch spezialisierte Muttersprachler, Qualitätssicherung im Vier-Augen-Prinzip, vertrauliche Prozesse.
Juristische Übersetzungen übertragen rechtsrelevante Inhalte – z. B. Verträge, Urkunden, Urteile oder behördliche Schreiben – fachgerecht in eine andere Sprache. Sie müssen die Terminologie des Rechtsgebiets, die Logik der Zielrechtsordnung und den beabsichtigten Rechtszweck korrekt abbilden. Je nach Einsatz gelten zusätzliche formale Vorgaben (Anrede/Register, Datums- und Zahlenformate, Zitate/Verweise).
Man unterscheidet zwischen Fachübersetzungen (für interne/unternehmerische Zwecke) und – wenn eine Stelle dies verlangt – beglaubigten Übersetzungen mit formeller Bestätigung der Richtigkeit.
Für Verträge im Speziellen: Vertragsübersetzung.
Vertraulichkeit ist Standard: Zugriff nur für autorisierte Fachkräfte; NDA auf Wunsch. Versionierung und klare Freigaben sind Teil unseres Prozesses.
Für Einreichungen bei Gerichten, Notariaten oder Behörden wird häufig eine beglaubigte Übersetzung verlangt. In diesem Fall bestätigt eine beeidigte/ermächtigte Übersetzerin die Richtigkeit und Vollständigkeit. Für interne Zwecke genügt meist die qualitätsgesicherte Fachübersetzung.
Deutsch–Englisch, Deutsch–Französisch, Deutsch–Spanisch, Deutsch–Italienisch, Deutsch–Arabisch, Deutsch–Chinesisch u. a. Weitere Sprachpaare auf Anfrage.
Transparente Kalkulation nach Umfang, Fachgebiet, Sprachpaar und Dringlichkeit. Kleine Umfänge sind häufig in 24–48 Stunden lieferbar; Express nach Absprache.
Ja. Für Urkunden, Registerauszüge und behördliche Einreichungen erstellen beeidigte/ermächtigte Übersetzer eine beglaubigte Ausfertigung.
Üblicherweise DOCX oder PDF; auf Wunsch auch Layout-/Webformate (z. B. IDML/INDD, HTML/JSON).
Zugriff nur für autorisierte Fachkräfte; NDA auf Wunsch. Wir arbeiten mit definierten Rollen, Versionierung und Freigaben.
Juristisch erfahrene Übersetzerinnen/Übersetzer, die in ihre Muttersprache arbeiten und mit den relevanten Rechtsordnungen vertraut sind.
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