Wir übersetzen Verträge und Vertragszusätze ins Deutsche oder aus dem Deutschen – auf Wunsch beglaubigt und mit Vier-Augen-Lektorat.
Unter Vertragsübersetzungen versteht man die fachgerechte Übertragung von Verträgen in eine andere Sprache – so, dass Wortlaut, Rechtszweck und Wirkung in der Zielrechtsordnung erhalten bleiben. Neben präziser Terminologie sind dabei Klauselstruktur, Verweise (Anhänge/Exhibits) sowie Fristen, Zahlen und Datumsformate korrekt abzubilden.
Typische Beispiele sind Arbeits-, Kauf-, Miet-, Werk-, Liefer-, Lizenz- und Franchiseverträge, außerdem NDAs, Rahmen- und Dienstleistungsverträge, AGB und Zusatzvereinbarungen. Je nach Verwendungszweck genügt eine qualitätsgesicherte Fachübersetzung; wenn eine Behörde/Notar dies verlangt, ist eine beglaubigte Ausfertigung erforderlich.
Mehr Hintergründe zu rechtlichen Texten: Juristische Übersetzungen.
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Maschinelle Übersetzungen reichen für ein grobes Verständnis. Sobald Rechtssicherheit zählt – etwa bei Unterschriften, Fristen, Haftung, Gewährleistung – braucht es Fachübersetzer mit jurischer Erfahrung und sauberer Terminologie.
Deutsch–Englisch, Deutsch–Französisch, Deutsch–Spanisch, Deutsch–Arabisch, Deutsch–Italienisch, Deutsch–Chinesisch u. a. Auf Nachfrage weitere Sprachpaare.
Ja – für Urkunden, notarielle Verträge und Einreichungen bei Behörden. Die Beglaubigung wird von beeidigten/ermächtigten Übersetzern erstellt.
Per E-Mail/Kontaktformular als PDF oder DOCX. Falls nur Scan vorhanden: wir beraten zur bestmöglichen Qualität.
Abhängig von Umfang & Fachlichkeit. Kleinere Umfänge häufig 24–48 h; Express auf Anfrage.
Je nach Umfang und Terminologie. Nutzen Sie den Preisrechner für eine direkte Kalkulation.
Vertrauliche Verarbeitung, auf Wunsch mit NDA. Nur autorisierte Fachübersetzer erhalten Zugriff auf die Dokumente.