Nacherfüllung
Nimm „herstel of vervanging“, wenn der Käufer wegen eines Mangels Reparatur oder Ersatz verlangt. „Nakoming“ ist Erfüllung allgemein und verdeckt den Mängelrechtsbezug.
„Nacherfüllung“ ist im deutschen Mängelrecht technisch. Gemeint ist regelmäßig Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Afrikaans hat dafür kein einzelnes immer deckungsgleiches Standardwort, deshalb ist „herstel of vervanging“ oft klarer als ein künstliches Substantiv. „Nakoming“ kann Erfüllung heißen, sagt aber nicht, dass ein Mangel beseitigt werden soll.
„Nacherfüllung verlangen“ nicht pauschal mit „nakoming eis“ übersetzen, wenn Reparatur oder Ersatz gemeint ist.
„Nachbesserung“ ist „herstel“.
„Ersatzlieferung“ ist je nach Sache „vervanging“ oder „vervangende lewering“.
„Herstel“ allein reicht nicht, wenn auch Ersatzlieferung erfasst sein soll.
Mängelrechte im Kauf- oder Werkvertragsrecht: die Übersetzung muss Reparatur und Ersatzlieferung sichtbar machen. „Herstel of vervanging“ ist länger, aber verständlicher als ein scheinbar elegantes Einzelwort.
Bei „Nacherfüllung“ sucht die Maschine oft ein glattes Einzelwort wie „nakoming“. Genau das ist riskant; der deutsche Begriff meint im Mängelrecht meist Reparatur oder Ersatz, nicht Erfüllung allgemein.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.