Vollmacht
Nimm „volmag“, wenn jemand rechtsgeschäftlich für eine andere Person handeln darf. „Volmagbrief“ ist die Urkunde, „mandaat“ eher Auftrag, „magtiging“ bloße Ermächtigung.
„Vollmacht“ meint entweder die Befugnis oder die Urkunde. Afrikaans trifft die Befugnis mit „volmag“ und das Schriftstück mit „volmagbrief“. „Mandaat“ kann ein Auftrag sein, begründet aber nicht zwingend Vertretungsmacht gegenüber Dritten. „Magtiging“ ist breiter und kann eine interne Erlaubnis meinen, ohne den Vertretungseffekt sauber zu tragen.
„Vollmacht erteilen“ heißt „volmag verleen“ oder „iemand volmag gee“.
„Vollmachtsurkunde“ ist „volmagbrief“, wenn ausdrücklich das Dokument gemeint ist.
„Mandaat“ nicht verwenden, wenn die Erklärung Dritten gegenüber wirken soll.
„Magtiging“ nur nehmen, wenn eine allgemeine Autorisierung gemeint ist.
Unterzeichnung, Gesellschaftsrecht oder Prozessvertretung: „volmag“ entscheidet, ob eine Handlung einer anderen Person zugerechnet wird. „Mandaat“ beschreibt eher den Auftrag im Innenverhältnis.
Bei „Vollmacht“ erscheint maschinell häufig „magtiging“. Das kann als Erlaubnis genügen, verdeckt aber die Vertretungsmacht nach außen, die für Unterschriften und Erklärungen entscheidend ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.