Vertrag
kontratë nur für rechtlich bindende, einklagbare Verträge; für lose Absprachen oder internationale Übereinkünfte meist marrëveshje.
Deutsch nutzt „Vertrag“ breit, Albanisch trennt stärker nach Bindung und Ebene. kontratë bezeichnet den klassischen Vertrag, der Rechte und Pflichten begründet. marrëveshje ist weiter und kann auch eine Verständigung ohne denselben Vertragscharakter meinen. Deshalb wirkt kontratë bei einer bloßen Absprache zu hart, während marrëveshje bei einem einklagbaren Vertrag zu weich sein kann. Bei Tarifvertrag und Völkerrecht entscheidet zusätzlich der feste Ausdruck.
„Tarifvertrag“ heißt kontratë kolektive, nicht kontratë tarifore.
„Staatsvertrag“ oder „völkerrechtlicher Vertrag“ heißt meist marrëveshje ndërkombëtare, nicht kontratë shtetërore.
Eine formlose „Absprache“ ist besser marrëveshje als kontratë.
Ein Arbeitsvertrag, ein Kaufvertrag, eine Streitbeilegungsklausel: hier entscheidet die Wortwahl über die rechtliche Schärfe. kontratë trägt Bindung und Pflichten, marrëveshje lässt mehr Spielraum. Bei Tarifvertrag und Völkerrecht fällt eine falsche Rückübersetzung sofort auf.
Automatisch landet „Vertrag“ schnell bei kontratë, auch dort, wo Albanisch marrëveshje erwartet. Das klingt bei einer bloßen Absprache zu verbindlich und bei einem Staatsvertrag terminologisch falsch. Umgekehrt schwächt marrëveshje einen einklagbaren Vertrag, wenn das Dokument echte Pflichten begründen soll.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.