Angebot
الإيجاب für das bindende Angebot beim Vertragsschluss, عرض für die unverbindliche Darbietung eines Preises oder einer Ware, عطاء für das Gebot im Vergabeverfahren. Im Zweifel entscheidet, ob ein bloßes Ja des Empfängers den Vertrag bereits schließt.
Deutsch nennt jede Form von Offerte Angebot, von der Schaufensterauslage bis zum bindenden Antrag auf Vertragsschluss. Arabisch trennt an derselben Stelle: الإيجاب ist die Erklärung, die so bestimmt und endgültig gefasst ist, dass ein القبول den Vertrag zustande bringt, während عرض offenlässt, ob überhaupt gebunden wird. Was im deutschen Recht die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots heißt, nennt die arabische Rechtslehre الدعوة إلى التعاقد oder الدعوة إلى التفاوض und grenzt es ausdrücklich vom الإيجاب ab, weil es nicht bindet. Wer Angebot übersetzt, entscheidet mit dem Wort darüber, ob die andere Seite den Vertrag mit einem einzigen Satz schließen kann.
Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ist kein إيجاب, sondern الدعوة إلى التعاقد oder الدعوة إلى التفاوض, sie bindet den Erklärenden nicht.
„Ein Angebot machen“ heißt يقدم إيجاباً beim Vertragsschluss und يقدم عرضاً im kaufmännischen Verkehr.
Der Widerruf des Angebots heißt العدول عن الإيجاب, nicht إلغاء الإيجاب.
عرض trägt auch die Bedeutung Vorführung, Präsentation oder Ausstellung, im Vertragstext den Zusammenhang sichern.
Schon der Satz, mit dem ein Preis genannt wird, entscheidet über die Bindung. Steht عرض in einer Bestellstrecke, wo الإيجاب gemeint ist, kann der Kunde mit seinem Klick nichts abschließen, und der Anbieter verliert die Erklärung, auf die er sich stützen wollte. Ein Werbetext verträgt عرض, eine Klausel über das Zustandekommen des Vertrags verträgt es nicht.
Angebot heißt in den meisten Sätzen عرض, und genau darin liegt der Fehler. Die automatische Übersetzung wählt nach Häufigkeit, nicht nach Bindungswirkung, und aus dem الإيجاب, das den Vertrag auf ein Wort hin schließt, wird eine Werbedarbietung. Wo eine Ausschreibung gemeint ist und عطاء stehen müsste, greift dieselbe Vokabel ein drittes Mal daneben. Auffällig wird nichts davon, weil عرض in Wirtschaftstexten überall passt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.