Beschuldigter
المتهم für den Beschuldigten in jedem Stadium des Strafverfahrens, المشتبه به für den Verdächtigen vor der förmlichen Beschuldigung, المدعى عليه niemals dafür, das ist der Beklagte im Zivilprozess. Im Zweifel entscheidet, ob ein Strafverfahren läuft oder ein Zivilprozess.
Das deutsche Strafverfahren gibt derselben Person nacheinander drei Namen: Beschuldigter im Ermittlungsverfahren, Angeschuldigter nach der Anklage, Angeklagter nach der Eröffnung des Hauptverfahrens. Die arabischen Verfahrensgesetze führen durchgehend den المتهم und unterscheiden davor nur den المشتبه به, gegen den noch nicht förmlich ermittelt wird. Ein deutscher Text, der die drei Rollen sorgfältig auseinanderhält, verliert diese Unterscheidung im Arabischen vollständig, und umgekehrt sagt المتهم allein nichts darüber, wie weit das Verfahren gediehen ist. Sein Gegenüber ist der المجني عليه, der Verletzte, und nicht der Kläger.
Beschuldigter, Angeschuldigter und Angeklagter heißen alle drei المتهم.
المشتبه به steht vor der förmlichen Beschuldigung, in Marokko heißt er المشبوه فيه.
المدعى عليه ist der Beklagte im Zivilprozess und gehört nicht ins Strafverfahren.
Der Verletzte heißt المجني عليه, im Deutschen steht ihm der Beschuldigte gegenüber.
Haftbefehle bezeichnen eine Person nach ihrer Rolle im Verfahren, und die Rolle trägt Rechte. Steht مشتبه به in einem Beschluss, gegen den bereits Anklage erhoben wurde, beschreibt der Text ein früheres Stadium, und die Verteidigungsrechte lesen sich schmaler. Ein Presseartikel verträgt die grobe Bezeichnung, ein Beschluss, der Rechte gewährt, muss das Stadium benennen.
Das deutsche Verfahren gibt derselben Person drei Namen, und eine automatische Übersetzung übersetzt jeden einzeln. Für Beschuldigten, Angeschuldigten und Angeklagten liefert sie drei verschiedene arabische Wendungen, obwohl die Verfahrensgesetze durchgehend المتهم führen, und der Leser vermutet drei Personen oder drei Verfahren. Umgekehrt greift sie bei Beschuldigter gelegentlich zu المدعى عليه, dem Beklagten des Zivilprozesses, und verlegt eine Strafsache in eine Zivilkammer. Beide Fehler bleiben unauffällig, weil jedes einzelne Wort für sich richtig ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.