Eigentum

ملكية
Substantiv · Juristisch

ملكية ist das rechtliche Eigentum. حيازة ist Besitz oder tatsächliche Sachherrschaft. ممتلكات meint Gegenstände oder Vermögen, nicht immer das Eigentumsrecht.

ملكية
Fuṣḥā allgemein, rechtliches Eigentum oder Eigentumsrecht an einer Sache, Immobilie oder einem Vermögenswert.
حق الملكية
Fuṣḥā rechtsdogmatisch, das Eigentumsrecht als Rechtsposition.
حيازة
besitzrechtlich, tatsächliche Sachherrschaft, nicht Eigentum.
ممتلكات
vermögens- und bestandssprachlich, Besitztümer oder Vermögensgegenstände.
سند ملكية
register- und urkundennah, Eigentumsnachweis oder Eigentumsurkunde.
صك ملكية
urkundlich und golfnah, Eigentumsurkunde in einigen Golf- und Registerkontexten.
Mehr dazu
Warum

Deutsch trennt Eigentum und Besitz, auch wenn Alltagssprache das vermischt. Arabisch kennt dieselbe Trennung: ملكية ist das Recht, حيازة die tatsächliche Kontrolle. Wer „Eigentum“ als حيازة übersetzt, verlegt die Aussage von der Rechtsinhaberschaft zur faktischen Sachherrschaft. Bei Immobilien kommen zusätzlich die lokalen Urkundenbegriffe سند ملكية, صك ملكية oder شهادة ملكية ins Spiel.

Typische Fehler

حيازة ist nicht Eigentum, auch wenn der Besitzer die Sache tatsächlich hat.

ممتلكات bezeichnet oft die Gegenstände selbst, nicht das Eigentumsrecht.

ملكية فكرية ist geistiges Eigentum, aber nicht jede ملكية meint intellectual property.

Bei Immobilien nicht automatisch عقد ملكية schreiben; سند ملكية oder صك ملكية kann natürlicher sein.

Beispiele
Eigentum übertragen نقل الملكية
Eigentumsvorbehalt الاحتفاظ بحق الملكية
Eigentümer مالك / صاحب حق الملكية
geistiges Eigentum ملكية فكرية
Eigentumsnachweis سند الملكية / صك الملكية
Besitz حيازة
Worauf es ankommt

Eigentumsvorbehalt, Eigentumsübertragung, Immobiliennachweis: ملكية muss das Recht tragen. Für Besitzschutz oder tatsächliche Gewalt gehört حيازة als eigener Begriff daneben.

Was die Maschine übersieht

Automatische Übersetzung vermischt bei „Eigentum“ schnell ملكية, ممتلكات und حيازة. Dann wird aus dem Rechtsinhaber ein Besitzer oder aus dem Eigentumsrecht ein Vermögensgegenstand. In Eigentumsvorbehalt und Immobiliennachweis ist das nicht nur stilistisch, sondern rechtlich falsch.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.