Erblasser
المورّث für den Erblasser, also den, von dem geerbt wird, المتوفى für den Verstorbenen ohne erbrechtlichen Bezug, الموصي für den, der ein Testament errichtet. Im Zweifel entscheidet, in welcher Rolle die Person im Satz steht.
Deutsch bildet den Erblasser aus Erbe und lassen und benennt damit eine Rolle, die erst mit dem Tod entsteht. Arabisch leitet المورّث aus derselben Wurzel wie الوارث und الميراث ab und bindet die Person damit fest an den Übergang des Vermögens. Wer keine Erben hat oder wessen Vermögen nicht übergeht, ist المتوفى und nicht مورّث, und wer verfügt hat, tritt zusätzlich als الموصي auf. In Urkunden treten alle drei Rollen nebeneinander auf, denn dieselbe Person stirbt, vererbt und hat womöglich verfügt. Wer Erblasser übersetzt, wählt die Rolle, in der die Person gerade handelt.
المتوفى ist der Verstorbene, المورّث der Erblasser, nur der zweite Ausdruck stellt den Bezug zum Erbe her.
الموصي ist der Testierende, nicht jeder Erblasser hat verfügt.
Die Wurzel von المورّث ist dieselbe wie die von الوارث, die Formen dennoch nicht vertauschen.
الموروث ist das Vererbte, المورّث der Erblasser, im unvokalisierten Text sind die beiden Formen kaum zu unterscheiden.
Notarielle Verfügungen nennen die Person, von der geerbt wird, in jedem Absatz. Steht überall المتوفى, benennt die Urkunde einen Todesfall und keine Rechtsnachfolge, und der Bezug zwischen Vermögen und Erben fehlt. Ein Nachruf kommt mit المتوفى aus, eine Urkunde, die Vermögen zuordnet, braucht المورّث.
Erblasser zerlegt eine automatische Übersetzung in seine Bestandteile und liefert eine Umschreibung wie من ترك الميراث, oder sie greift schlicht zu المتوفى. Beides ist verständlich, und beides verliert den Bezug, den das arabische Wort mitträgt: المورّث ist der, an dessen Vermögen die Erben anknüpfen. In einer Erbschaftsurkunde steht danach ein Verstorbener, aber niemand, von dem etwas übergeht. Der Fehler bleibt verborgen, weil in einer Erbschaftsurkunde ohnehin jemand verstorben ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.