Erbteil
النصيب für den Erbteil als Quote, الحصة الإرثية für den Anteil einer bestimmten Person, السهم für den Anteil in der Berechnung. Im Zweifel entscheidet, ob ein Bruchteil, eine Person oder eine Rechenposition gemeint ist.
Deutsch benutzt Erbteil für den Bruchteil ebenso wie für den konkreten Anteil einer Person am Nachlass. Arabisch trennt beides und fügt eine dritte Ebene hinzu, die das deutsche Recht so nicht kennt: die Berechnung nach أسهم, mit der die Quotentabelle die Bruchteile auf einen gemeinsamen Nenner bringt. Der Erbschein nennt die Quoten als Bruchteile, das Vermögen selbst bleibt zunächst على المشاع, in ungeteilter Gemeinschaft, bis eine قسمة التركة es aufteilt. Wer Erbteil übersetzt, unterscheidet deshalb die Quote von dem, was am Ende in der Hand eines Erben liegt.
النصيب ist der Bruchteil, الحصة الإرثية der Anteil einer bestimmten Person.
السهم gehört in die Berechnung und bezeichnet keinen Gegenstand des Nachlasses.
على المشاع heißt ungeteilt, ein Erbteil begründet vor der قسمة kein Alleineigentum an einer Sache.
Der Erbteil ist nicht der Pflichtteil, النصيب wird zugeteilt und nicht eingeklagt.
Grundbuchämter und Banken tragen Bruchteile ein, keine Beschreibungen. Wird die الحصة الإرثية einer Person als Anteil an einem bestimmten Grundstück übersetzt, verspricht die Urkunde Alleineigentum, obwohl der Nachlass noch على المشاع liegt. Eine Übersicht über die Familie kommt mit dem einen Wort aus, eine Eintragung ins Register braucht den Bruchteil und den Vermerk der Ungeteiltheit.
Erbteil verwechselt eine automatische Übersetzung gern mit dem Pflichtteil, weil beide auf dasselbe Grundwort enden. Wo النصيب stehen müsste, erscheint eine Wendung für einen erzwungenen Anteil, und der zugeteilte Bruchteil wird zum Anspruch. Umgekehrt macht sie aus der الحصة الإرثية einen Gegenstand und lässt die Ungeteiltheit verschwinden, die das arabische Recht bis zur قسمة التركة annimmt. Wer die Urkunde liest, sieht einen Erben mit einem Haus, wo das Gesetz ihm einen Bruchteil an allem gibt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.