Geschäftsfähigkeit

أهلية الأداء
Substantiv · Juristisch

أهلية الأداء für die Geschäftsfähigkeit, أهلية الوجوب für die Rechtsfähigkeit, الأهلية allein nur, wo der Zusammenhang die Art schon nennt. Im Zweifel entscheidet, ob jemand Rechte haben kann oder ob er selbst wirksam handeln kann.

أهلية الأداء
die Geschäftsfähigkeit, die Fähigkeit, selbst wirksam zu handeln. Knüpft an Verstand und Unterscheidungsvermögen an.
أهلية الوجوب
die Rechtsfähigkeit, die Fähigkeit, Rechte zu haben und Pflichten zu tragen. Beginnt mit der Geburt und reicht in Teilen schon zum Ungeborenen.
الأهلية
der Oberbegriff. Trägt beide Arten und braucht im Rechtstext den Zusatz.
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Warum

Deutsch trennt Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit, und das Arabische bildet diese Trennung mit أهلية الوجوب und أهلية الأداء nach, einem Begriffspaar, das aus dem islamischen Recht in die Zivilgesetzbücher gewandert ist. Die Rechtsfähigkeit hängt an der Existenz, die Geschäftsfähigkeit an Verstand und Unterscheidungsvermögen. Wer sie ganz entbehrt, ist عديم الأهلية, und seine Rechtsgeschäfte sind nichtig; wer sie teilweise besitzt, ist ناقص الأهلية, und seine Geschäfte sind je nach Nutzen und Schaden wirksam, nichtig oder anfechtbar. Wer Geschäftsfähigkeit übersetzt, setzt den Zusatz الأداء, sonst bleibt offen, ob es um das Haben von Rechten geht oder um das Handeln mit ihnen.

Typische Fehler

Geschäftsfähig heißt أهلية الأداء, rechtsfähig أهلية الوجوب, die beiden nicht in الأهلية zusammenziehen.

Geschäftsunfähig heißt عديم الأهلية, beschränkt geschäftsfähig ناقص الأهلية, die Rechtsfolgen unterscheiden sich.

أهلية trägt im Alltag die Bedeutung Eignung oder Qualifikation, im Rechtstext den Zusatz mitführen.

Die Volljährigkeit heißt سن الرشد, das maßgebliche Alter ist nicht in allen arabischen Rechtsordnungen dasselbe.

Beispiele
die volle Geschäftsfähigkeit أهلية الأداء الكاملة
geschäftsunfähig عديم الأهلية
beschränkt geschäftsfähig ناقص الأهلية
die Rechtsfähigkeit أهلية الوجوب
die Volljährigkeit سن الرشد
Willensmängel und fehlende Geschäftsfähigkeit عيوب الرضا ونقص الأهلية
Worauf es ankommt

Kein Notar beurkundet, ohne die Fähigkeit der Beteiligten festzustellen, und dieser Satz steht in jeder Urkunde. Fehlt der Zusatz الأداء, bestätigt die Urkunde, dass jemand Träger von Rechten sein kann, und lässt offen, ob er handeln durfte. Ein Lehrbuchsatz über Personen kommt mit الأهلية aus, eine Vollmacht oder ein Kaufvertrag über Grundbesitz kommt es nicht.

Was die Maschine übersieht

Der erste Bestandteil des Wortes bringt die Maschine ins Straucheln: Geschäft liest sie als Handel, und aus der Geschäftsfähigkeit wird eine الأهلية التجارية, eine Befugnis zum Gewerbe. Wo sie doch das Rechtswort trifft, fällt der Zusatz weg und أهلية steht allein, ohne dass erkennbar wäre, ob الوجوب oder الأداء gemeint ist. In einer notariellen Vorbemerkung liest sich das wie eine Bestätigung der Kaufmannseigenschaft. Der Fehler bleibt verborgen, weil auch Kaufleute Verträge schließen.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.