Nießbrauch
حق الانتفاع für den Nießbrauch mit Gebrauch und Nutzungen, حق الاستعمال für das bloße Gebrauchsrecht nach eigenem Bedarf, حق السكنى für das Wohnrecht. Im Zweifel entscheidet, ob jemand die Sache nutzen, nur gebrauchen oder nur bewohnen darf.
Das ägyptische Zivilgesetzbuch behandelt den Nießbrauch in den Artikeln 985 bis 998 und zerlegt dafür das Eigentum: dem المنتفع stehen Gebrauch und Nutzungen zu, dem مالك الرقبة bleibt das nackte Eigentum, für das die deutsche Sprache kein eigenes Wort hat. Der Nießbraucher darf die Sache vermieten und ihre Früchte ziehen, sie aber nicht verbrauchen und nicht verkaufen, und er trägt die laufenden Lasten und die Unterhaltungskosten. Vererblich ist das Recht nicht: Es endet spätestens mit seinem Tod, und es erlischt, wenn er es fünfzehn Jahre lang nicht ausübt. Das حق الاستعمال und das حق السكنى leiten sich daraus ab und reichen nur so weit, wie der Berechtigte und seine Familie es selbst brauchen.
مالك الرقبة ist der Eigentümer der belasteten Sache, ein deutsches Einzelwort dafür gibt es nicht.
Der Nießbrauch geht nicht auf die Erben über, er endet mit dem Tod des Nießbrauchers.
حق المنفعة ist keine Rechtsfigur der Kodifikationen, dort steht حق الانتفاع.
حق الاستعمال und حق السكنى erlauben keine Vermietung, der Nießbrauch schon.
Schenkungsurkunden übertragen das Haus und behalten die Nutzung zurück, und beides steht in einem Satz. Wird daraus ein حق السكنى, darf der Übergeber nur noch wohnen, und die Alterssicherung, um die es ging, fällt weg. Eine Erzählung über den Hausübergang verträgt die Verkürzung, ein Eintrag im Register braucht das Recht, das die Beteiligten gewollt haben.
Nießbrauch kennt der Alltagswortschatz kaum, und eine automatische Übersetzung baut daraus eine Umschreibung wie الاستفادة oder الاستعمال. Damit fällt das Recht auf die Nutzungen weg, und die Befugnis zu vermieten, die den Nießbrauch von jedem Gebrauchsrecht scheidet, steht nicht mehr im Text. Auch die zweite Hälfte verschwindet, denn für den مالك الرقبة, den Eigentümer ohne Nutzung, hat der deutsche Satz nur das Wort Eigentümer. Übrig bleibt eine Urkunde, die weniger überträgt und weniger vorbehält, als die Beteiligten vereinbart haben.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.