Rücktritt
الفسخ für den Rücktritt wegen Pflichtverletzung, الانفساخ für die Auflösung von selbst, الإقالة für die einvernehmliche Aufhebung, الاستقالة allein für ein Amt. Im Zweifel entscheidet, wer den Vertrag auflöst und aus welchem Grund.
Rücktritt heißt im Deutschen sowohl die Loslösung vom Vertrag als auch das Niederlegen eines Amtes, und Arabisch hält beides weit auseinander. Innerhalb des Vertragsrechts trennen die Zivilgesetzbücher noch einmal: الفسخ ist die Folge einer Pflichtverletzung und setzt regelmäßig eine Inverzugsetzung sowie ein Urteil voraus, es sei denn, die Parteien haben den Fall im Vertrag geregelt. الانفساخ tritt dagegen von selbst ein, wenn die Leistung unmöglich wird, ohne dass jemand etwas beantragen müsste. Heben beide Seiten den Vertrag einvernehmlich auf, sprechen sie von الإقالة. Wer Rücktritt übersetzt, benennt damit zugleich den Grund der Auflösung und die Frage, ob ein Gericht gebraucht wird.
Der Rücktritt von einem Amt heißt الاستقالة, der vom Vertrag الفسخ, die beiden nicht vertauschen.
الانفساخ geschieht kraft Gesetzes, wer ihn mit الفسخ übersetzt, verlangt ein Urteil, wo keines nötig ist.
Die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses heißt الإنهاء, und auch der الفسخ wirkt bei Dauerverträgen nicht zurück, sondern nur für die Zukunft.
الإلغاء hebt auf, الفسخ löst wegen Pflichtverletzung auf, die beiden Wörter sind nicht austauschbar.
Rücktrittserklärungen sind kurz und folgenreich. Wird الفسخ geschrieben, wo الانفساخ gilt, verlangt der Text ein Urteil für eine Auflösung, die kraft Gesetzes längst eingetreten ist, und die Partei streitet um etwas, das nicht mehr zu erstreiten ist. Eine Sachverhaltsschilderung erträgt die grobe Vokabel, ein Schriftsatz, der eine Auflösung geltend macht, erträgt sie nicht.
Zurücktreten tut im allgemeinen Sprachgebrauch ein Minister, nicht ein Käufer, und dieser Häufigkeit folgt die automatische Übersetzung. Aus der Rücktrittserklärung des Bestellers wird eine الاستقالة, ein Rücktritt vom Posten, und der Kaufvertrag bleibt bestehen. Trifft die Maschine doch das Vertragsrecht, unterscheidet sie الفسخ und الانفساخ nicht und verlangt für die Unmöglichkeit ein Urteil. Beides steht in ordentlichem Arabisch da und lässt sich nur an der Frage prüfen, wer hier eigentlich was auflöst.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.