Staatsanwaltschaft
النيابة العامة für die Staatsanwaltschaft als Behörde, النائب العام für den Generalstaatsanwalt an ihrer Spitze, المدعي العام für den ermittelnden Staatsanwalt in der Levante. Im Zweifel entscheidet, ob die Behörde gemeint ist oder eine Person.
Die النيابة العامة leitet das Ermittlungsverfahren und erhebt die öffentliche Klage. Ihre Bezeichnung wechselt jedoch mit der Rechtsordnung. Saudi-Arabien nannte sie bis zum königlichen Erlass vom Juni 2017 هيئة التحقيق والادعاء العام und führt seitdem denselben Namen wie Ägypten. Jordanien kennt einen رئيس النيابة العامة beim Kassationsgericht und lässt die Ermittlungen durch die المدعون العامون führen. Ein Unterschied wiegt schwerer als jede Bezeichnung: Die Behörde beaufsichtigt zugleich die Gefängnisse und die Haftanstalten und wacht über die Vollstreckung der Urteile, Aufgaben, die das deutsche Recht auf andere Stellen verteilt.
النيابة العامة ist die Behörde, النائب العام eine Person.
وكيل النيابة ist der Staatsanwalt im Einzelfall, nicht sein Vertreter im deutschen Wortsinn.
Die Ermittlungspersonen heißen مأمورو الضبط القضائي, in Jordanien الضابطة العدلية.
هيئة التحقيق والادعاء العام war der saudische Name bis 2017 und steht noch in älteren Urkunden.
Schriftsätze richten sich an eine Behörde, deren Name im Zielland ein anderer sein kann. Steht النائب العام über einem Schreiben an die Behörde, adressiert der Text eine einzelne Person, und die Eingangsstelle weiß nicht, wohin damit. Eine Nachricht über ein Ermittlungsverfahren verträgt die Verkürzung, ein Schriftsatz mit Fristwirkung muss die Stelle treffen.
Behördennamen wechseln von Land zu Land, und eine automatische Übersetzung wählt den häufigsten. Für Staatsanwaltschaft liefert sie النيابة العامة, was in Ägypten und in Jordanien richtig ist, in einer saudischen Urkunde von 2015 aber eine Behörde benennt, die damals هيئة التحقيق والادعاء العام hieß. Für Staatsanwalt greift sie zu النائب العام und macht aus einem Sachbearbeiter den Generalstaatsanwalt. Beide Sätze lesen sich amtlich, und beide bezeichnen die falsche Stelle.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.