Umgangsrecht
حق الرؤية für den Umgang im Kern, also das Sehen des Kindes zu festgelegten Zeiten, الاستضافة für die Aufnahme des Kindes beim anderen Elternteil samt Übernachtung, الضم für die Herausgabe des Kindes. Im Zweifel entscheidet, ob das Kind gesehen, mitgenommen oder übergeben wird.
Ein deutscher Umgangsbeschluss meint Wochenenden, Ferien und Übernachtungen und fasst das alles unter ein Wort. Das arabische Familienrecht baut den Umgang von unten auf: حق الرؤية gewährt zunächst nur das Sehen, oft für Stunden und an einem neutralen Ort, den das Gericht bestimmt. Die Aufnahme des Kindes beim anderen Elternteil heißt الاستضافة, die Übernachtung المبيت, und beides wird eigens angeordnet, in den Emiraten neben dem حق الرؤية, in Ägypten bislang nur im Gesetzentwurf. Wer Umgangsrecht mit حق الرؤية übersetzt, überträgt den Kern und lässt genau die Teile weg, um die vor deutschen Gerichten gestritten wird.
حق الرؤية umfasst die Übernachtung nicht ohne Weiteres, dafür stehen الاستضافة und المبيت.
الضم ist die Herausgabe des Kindes, nicht der Umgang mit ihm.
Der Umgangsberechtigte ist gerade nicht der الحاضن, die Rollen nicht vertauschen.
Umgang im Sinne des zwischenmenschlichen Umgangs heißt تعامل und hat mit dem Familienrecht nichts zu tun.
Vierzehntägige Wochenenden mit Übernachtung sind im deutschen Beschluss der Regelfall. Wird das alles zu حق الرؤية, steht im arabischen Text ein Recht auf einige Stunden im Jugendzentrum, und der Vollstreckungsantrag stützt sich auf weniger, als das Gericht zugesprochen hat. Eine Notiz über den nächsten Besuch verträgt die knappe Vokabel, ein Beschluss, aus dem vollstreckt wird, braucht den vollen Ausdruck.
Umgang klingt nach Kontakt, und die automatische Übersetzung liefert تواصل oder تعامل, Wörter aus dem Alltag. Trifft sie doch حق الرؤية, überträgt sie nur das Sehen und nicht die Wochenenden und Ferien, die der Beschluss meint, denn dafür führen einzelne Rechtsordnungen die eigenen Ausdrücke الاستضافة und المبيت. Der Text bleibt lesbar und beschreibt ein schmaleres Recht als das zugesprochene. Auffällig wird das erst, wenn jemand daraus vollstrecken will.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.