Willenserklärung
التعبير عن الإرادة für die Willenserklärung als Ganzes, الإرادة allein für den Willen ohne seine Äußerung, الرضا für das Einverständnis, auf dem der Vertrag ruht. Im Zweifel entscheidet, ob jemand seinen Willen äußert oder ob ein Vertrag auf diesem Willen aufbaut.
Deutsch fasst Wille und Äußerung in einem Wort zusammen, und das Arabische zerlegt genau diese Einheit. الإرادة benennt den Willen, التعبير عن الإرادة seine Äußerung, الرضا das Zusammentreffen zweier solcher Äußerungen. Die Zivilgesetzbücher des arabischen Rechtskreises führen den vollen Ausdruck: Der Vertrag kommt zustande, sobald zwei Parteien übereinstimmende Willensäußerungen austauschen, und die Äußerung darf auch stillschweigend erfolgen, solange Gesetz oder Vereinbarung nichts anderes verlangen. Wer Willenserklärung übersetzt, muss die Äußerung mitnehmen, denn ein bloßer Wille bindet niemanden.
الإرادة ist der Wille, nicht die Erklärung, wer die Willenserklärung damit übersetzt, lässt genau den Teil weg, der Rechtsfolgen auslöst.
Die konkludente Willenserklärung heißt التعبير الضمني عن الإرادة, der Ausdruck ist feststehend und wird nicht frei umschrieben.
Die einseitige Willenserklärung heißt الإرادة المنفردة, sie bindet ohne Gegenerklärung.
الرضا trägt das Einverständnis der einzelnen Partei ebenso wie die Einigung beider, für die einzelne Annahmeerklärung steht القبول.
Schriftwechsel entscheiden darüber, ob jemand eine Erklärung abgegeben oder bloß einen Wunsch geäußert hat. Steht الإرادة, wo التعبير عن الإرادة gemeint ist, hält der Text einen inneren Vorgang fest und nichts, woran sich eine Rechtsfolge knüpfen ließe. Ein Aufsatz über Vertragstheorie verträgt die verkürzte Vokabel, ein Schriftstück, mit dem jemand gebunden werden soll, braucht das volle Wort.
Für Willenserklärung führen die arabischen Zivilgesetzbücher genau einen Ausdruck, und eine automatische Übersetzung trifft ihn selten. Sie zerlegt das Kompositum und liefert إعلان الإرادة oder تصريح بالإرادة, beides klingt nach Bekanntmachung oder Verlautbarung. In einer notariellen Urkunde steht dann eine Ankündigung, wo das Gesetz eine rechtsgeschäftliche Erklärung verlangt. Der Satz bleibt verständlich, nur die Handlung, an die das Gesetz seine Folgen knüpft, kommt darin nicht mehr vor.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.