Vollmacht
լիազորագիր ist die Vollmachtsurkunde. լիազորություն bezeichnet die Befugnis selbst; im Prozess ist ներկայացուցչի լիազորագիր oder լիազորություն sorgfältig nach Urkunde und Vertretungsmacht zu trennen.
Vollmacht meint im Deutschen je nach Satz die Vertretungsmacht oder das Schriftstück. Armenisch trennt zwischen լիազորություն als Befugnis und լիազորագիր als Urkunde. In Formularen, Notariat und Prozessvertretung ist meist լիազորագիր gemeint, weil das Dokument vorgelegt wird. Geht es abstrakt um den Umfang der Befugnis, ist լիազորություն genauer. Diese Unterscheidung verhindert, dass Urkunde und Rechtsmacht ineinanderfallen.
Vollmacht vorlegen heißt լիազորագիր ներկայացնել, nicht bloß լիազորություն ներկայացնել.
Umfang der Vollmacht ist լիազորությունների շրջանակ oder լիազորության շրջանակ, je nach Satz.
Notarielle Vollmacht heißt նոտարական լիազորագիր.
Bei Vertretung im Verfahren oder beim Notar ist entscheidend, ob das Dokument oder die Befugnis gemeint ist. լիազորագիր liegt auf dem Papier, լիազորություն beschreibt die Rechtsmacht. Wird das vermischt, bleibt unklar, was nachgewiesen werden muss.
Automatisch wird Vollmacht oft einheitlich als լիազորություն oder լիազորագիր ausgegeben. Dadurch geht verloren, ob der Satz die Befugnis oder die Urkunde meint. Gerade bei Nachweis, Vorlage und Notariat führt diese Unschärfe zu falschen Anschlüssen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.