Beweis
Nimm „froga“, wenn ein Beweis, ein Beweismittel oder der Vorgang des Beweisens im rechtlichen Verfahren gemeint ist. Für „Nachweis“ im administrativen Sinn kann auch „egiaztagiri“ oder „egiaztapen“ passen; „froga“ ist prozessnäher.
Deutsch verwendet „Beweis“ breit: Beweismittel, Beweisführung, Nachweis oder Beleg. Baskisch sollte nach Funktion wählen. Im Prozess ist „froga“ meist richtig; bei Formularen oder Verwaltungsanforderungen ist „egiaztagiri“ oft natürlicher.
„Beweis erbringen“ kann idiomatisch mit „frogatu“ oder „froga aurkeztu“ wiedergegeben werden.
„Proof of address“ ist nicht automatisch „helbidearen froga“, sondern oft „helbidea egiaztatzeko agiria“.
Bei „Beweislast“ ist die feste juristische Bildung „froga-zama“.
Klageschrift, Verwaltungsakte, gerichtliche Begründung: hier muss klar sein, ob ein prozessualer Beweis oder nur ein Nachweis gemeint ist. „Froga“ ist stark im Verfahren, „egiaztagiri“ eher bei Bescheinigungen.
Automatische Übersetzung macht aus jedem Nachweis schnell „froga“. Das klingt in Verwaltungsunterlagen oft zu prozessual; ein gerichtlicher Beweis darf umgekehrt nicht als bloße Bescheinigung abgeschwächt werden.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.