Frist
Nimm „epe“, wenn eine rechtlich relevante Frist, Dauer oder Zeitspanne gemeint ist, innerhalb derer etwas getan werden muss. Für einen einzelnen Termin ist „egun“ oder „data“ nicht dasselbe; „epe“ bezeichnet den Zeitraum oder die rechtliche Frist.
Deutsch verwendet „Frist“ sowohl für den Zeitraum als auch umgangssprachlich für den letzten Abgabetag. Baskisch trennt natürlicher: „epe“ für die Frist selbst, „epemuga“ für das Ende der Frist.
„Die Frist läuft“ nicht wörtlich übersetzen. Natürlicher ist „epea zenbatzen da“, „epea hasten da“ oder „epea amaitzen da“.
„Frist setzen“ heißt „epe bat ezarri“, nicht einfach „data bat jarri“, wenn es rechtlich um die Dauer geht.
Bei Vertragsdauer kann „iraunaldia“ passen, aber nicht jede Frist ist eine Dauer des Vertrags.
Klagefrist, Zahlungsziel, Verwaltungsverfahren: hier entscheidet die Unterscheidung zwischen Zeitraum und Stichtag. „Epe“ hält die rechtliche Frist fest; „data“ reicht nur für ein konkretes Datum.
Automatische Übersetzung greift bei „Frist“ oft zu „data“, wenn ein konkreter Tag genannt wird. Juristisch muss aber geprüft werden, ob dieser Tag nur das Fristende ist; dann braucht der Satz „epe“ und gegebenenfalls „epemuga“.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.