Haftung
Nimm „erantzukizun“, wenn „Haftung“ als rechtliche Verantwortlichkeit für Schäden, Pflichten oder Risiken gemeint ist. Für Strafhaft oder Inhaftierung ist dieser Begriff falsch; dort geht es um Freiheitsentzug, nicht um zivilrechtliche Haftung.
Deutsch hat mit „Haftung“ eine Falle: Es kann im Alltag auch an Haft/Gefängnis erinnern, juristisch in Verträgen aber meist „liability“ bedeuten. Baskisch braucht hier „erantzukizun“, nicht ein Wort für Freiheitsentzug.
„Haftung übernehmen“ heißt „erantzukizuna bere gain hartu“.
„Haftung beschränken“ heißt „erantzukizuna mugatu“.
Nicht mit Wörtern für Festnahme oder Gefängnis übersetzen, wenn es um Vertrag, Schaden oder Risiko geht.
„Verantwortung“ und „Haftung“ sind nicht immer deckungsgleich; bei rechtlicher Einstandspflicht sollte „erantzukizun“ rechtlich eingebettet werden.
Haftungsklausel, Risikohinweis, Schadensfall: hier zählt die zivilrechtliche Verantwortlichkeit. Der Begriff darf nicht in Richtung Strafhaft kippen, und bei Überschriften muss der Dokumentkontext die Lesart sichern.
Automatische Übersetzung ist bei „Haftung“ nur dann brauchbar, wenn der Kontext zivil- oder vertragsrechtlich ist. Kurze Überschriften bleiben gefährlich: Dann muss aus dem Dokument klar werden, ob Verantwortlichkeit oder Freiheitsentzug gemeint ist.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.