Kündigung
Nimm „amaiera-jakinarazpen“, wenn „Kündigung“ die Mitteilung meint, mit der ein Vertragsverhältnis beendet werden soll. Bei Vertragsauflösung als Rechtsfolge passt oft „azkentze“ oder „suntsiarazte“; bei Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis ist „kaleratze“ der richtige Spezialbegriff.
„Kündigung“ ist im Deutschen mehrdeutig: Es kann die Erklärung, der Vorgang, das Schreiben oder die arbeitsrechtliche Entlassung sein. Baskisch sollte die Ebene nennen: Mitteilung („jakinarazpen“), Beendigung („azkentze/suntsiarazte“) oder Entlassung („kaleratze“).
„Kündigung“ nicht immer mit „kaleratze“ übersetzen. Das wäre bei Miet-, Dienstleistungs- oder Lizenzverträgen falsch.
„Kontratua suntsiaraztea“ ist für Vertragsauflösung gut, aber nicht jedes Kündigungsschreiben ist automatisch eine „suntsiarazte“ im engeren Sinn.
„Fristlose Kündigung“ braucht eine Erklärung: „aurreabisurik gabeko amaiera-jakinarazpena“ oder im Arbeitsrecht je nach Kontext „berehalako kaleratzea“.
Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Dienstleistungsvertrag: hier ist zuerst zu klären, ob das Schreiben, die Beendigung oder die Entlassung gemeint ist. „Kaleratze“ passt nur sauber, wenn es wirklich um arbeitsrechtliche Entlassung geht.
Automatische Übersetzung rutscht bei „Kündigung“ schnell in den arbeitsrechtlichen Bereich. Der Fehler verändert den Sachverhalt, wenn eigentlich ein Miet-, Lizenz- oder Dienstleistungsvertrag beendet wird.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.