Verjährung
Nimm „preskripzio“, wenn ein Anspruch oder eine Rechtsverfolgung wegen Zeitablaufs nicht mehr durchgesetzt werden kann. Verwechsle das nicht mit „iraungitze“: Das ist eher Erlöschen, Verfall oder Caducidad und hat im Recht eine andere Logik.
Im Deutschen wird „Verjährung“ manchmal ungenau für jedes zeitliche Ende verwendet. Baskisch sollte die Rechtsfolge sauber trennen: „preskripzio“ bei Verjährung, „iraungitze“ bei Erlöschen oder Caducidad, „epea amaitzea“ bei bloßem Fristablauf.
„Verjährt“ heißt nicht nur „zaharra“ oder „epea amaitua“. Juristisch ist „preskribatuta“ oder „preskripzioa gertatu da“ treffender.
Bei Verwaltungsverfahren kann „iraungitze“ statt „preskripzio“ richtig sein; hier muss der deutsche Kontext geprüft werden.
Nicht jede abgelaufene Frist führt zur Verjährung.
Forderung, Haftungsfall, Sanktion: hier verändert der Zeitablauf die Durchsetzbarkeit. „Preskripzio“ darf nicht mit bloßem Fristende oder Erlöschen vermischt werden, weil sonst die Rechtsfolge falsch wirkt.
Automatische Übersetzung verwechselt bei „Verjährung“ leicht „preskripzio“, „iraungitze“ und bloßes Fristende. Gerade bei Haftung, Forderungen und Sanktionen verändert das die Rechtsfolge.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.