Vertrag
Nimm „kontratu“, wenn eine rechtlich bindende Vereinbarung gemeint ist. Für eine allgemeine Absprache ist im Baskischen oft „hitzarmen“ oder eine Umschreibung mit „adostasun“ natürlicher; „kontratu“ trägt stärker den formalen und rechtlichen Charakter.
Deutsch verwendet „Vertrag“ sehr breit. Baskisch trennt stärker zwischen dem konkreten Vertrag als Rechtsgeschäft („kontratu“), einer Vereinbarung („hitzarmen“) und bloßem Einverständnis („adostasun“). Wenn ein Dokument unterschrieben, erfüllt, geändert oder beendet wird, ist „kontratu“ fast immer die tragende Wahl.
„Einen Vertrag abschließen“ heißt nicht wörtlich „kontratu bat itxi“ im Sinne von „schließen“. Natürlicher ist „kontratu bat egin“, „kontratu bat sinatu“ oder förmlicher „kontratua formalizatu“.
„Kontratu“ braucht im Baskischen meist den Artikel -a, wenn ein bestimmter Vertrag gemeint ist: „kontratua“.
Für lose Absprachen ist „kontratu“ zu stark; dort sind „akordio“, „hitzarmen“ oder „adostasun“ je nach Kontext besser.
Vertrag, AGB, Angebotsannahme: hier entscheidet die Wortwahl über rechtliche Bindung. „Kontratu“ trägt formalen Durchsetzungscharakter; bei lockeren Absprachen wirkt „hitzarmen“ oder eine Umschreibung oft natürlicher.
Automatische Übersetzung trifft „Vertrag“ häufig als „kontratu“, überzieht den Begriff aber bei lockeren Absprachen. Bei Absichtserklärungen, Rahmenvereinbarungen und formlosen Zusagen kann „kontratu“ zu verbindlich klingen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.