Verzug
Nimm „berandutza“, wenn eine geschuldete Leistung verspätet ist und die Verspätung rechtliche Folgen haben kann. Bei einfachem „zu spät“ genügt oft „berandu“ oder eine Umschreibung; „berandutza“ ist der juristischere Begriff.
Der deutsche „Verzug“ ist kein bloßes Zuspätkommen, sondern ein Zustand mit möglichen Rechtsfolgen, etwa Zinsen, Mahnung oder Schadensersatz. Baskisch sollte deshalb nicht nur die zeitliche Verspätung, sondern den rechtlichen Zustand ausdrücken.
„In Verzug geraten“ sollte nicht wörtlich konstruiert werden. Natürlich sind Formen wie „berandutzan erori“ in stärker spanisch beeinflussten Kontexten möglich, sauberer ist oft eine Umschreibung mit „betebeharra garaiz ez betetzea“.
Bei Zahlungsverzug kann „ordainketaren berandutza“ oder „ordainketa berandutzea“ passen.
Nicht mit „atzerapena“ verwechseln, wenn die rechtliche Sanktion im Vordergrund steht.
Mahnung, Zahlungsfrist, Leistungsstörung: hier geht es nicht nur um Verspätung, sondern um Rechtsfolgen. „Berandutza“ ist wichtig, sobald Zinsen, Schadensersatz oder Vertragsfolgen an das Zuspätkommen geknüpft werden.
Automatische Übersetzung liefert bei „Verzug“ oft „atzerapena“, weil sie nur Verzögerung erkennt. Für Schuldnerverzug, Verzugszinsen und Folgen verspäteter Leistung ist das zu flach.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.