Vollmacht
Nimm „ahalorde“, wenn eine Person einer anderen rechtliche Vertretungsmacht erteilt. Für die bloße Vertretung ist „ordezkaritza“ breiter; für eine Erlaubnis oder Befugnis kann „ahalmen“ passen, ist aber nicht automatisch eine Vollmacht.
Deutsch unterscheidet zwischen Vollmacht, Vertretung und Befugnis; im Baskischen sollte das ebenfalls sichtbar bleiben. „Ahalorde“ ist die beste Wahl, wenn die Erteilung oder Vorlage einer Vollmacht gemeint ist.
„Vollmacht erteilen“ heißt „ahalordea eman“.
„Bevollmächtigter“ kann je nach Satz „ahalordedun“ oder „ordezkari“ sein. „Ordezkari“ ist breiter und kann auch Vertreter ohne ausdrückliche Vollmacht bedeuten.
Eine „Generalvollmacht“ sollte nicht nur wörtlich erklärt werden; üblich ist „ahalorde orokor“.
Bankformular, Prozessvertretung, Gesellschaftsakte: hier muss die Vertretungsmacht sichtbar bleiben. „Ordezkaritza“ beschreibt oft nur die Rolle; „ahalorde“ sagt, dass jemand rechtswirksam handeln darf.
Maschinelle Übersetzung kann „Vollmacht“ mit bloßer „Vertretung“ verwischen. In Verträgen, Bankformularen und gerichtlichen Unterlagen muss klar sein, ob eine rechtsgeschäftliche Vollmacht besteht oder nur jemand organisatorisch handelt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.