Vollmacht

ahalorde
Substantiv · Juristisch

Nimm „ahalorde“, wenn eine Person einer anderen rechtliche Vertretungsmacht erteilt. Für die bloße Vertretung ist „ordezkaritza“ breiter; für eine Erlaubnis oder Befugnis kann „ahalmen“ passen, ist aber nicht automatisch eine Vollmacht.

ahalorde
Vollmacht im engeren Sinn: die erteilte Befugnis, für eine andere Person rechtswirksam zu handeln.
ordezkaritza
Vertretung oder Repräsentation. Beschreibt die Rolle oder das Auftreten für jemand anderen, nicht zwingend die Vollmachtsurkunde.
ahalmen
Befugnis, Fähigkeit oder Kompetenz. Juristisch nützlich, aber als Standardübersetzung für eine konkrete Vollmacht zu allgemein.
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Warum

Deutsch unterscheidet zwischen Vollmacht, Vertretung und Befugnis; im Baskischen sollte das ebenfalls sichtbar bleiben. „Ahalorde“ ist die beste Wahl, wenn die Erteilung oder Vorlage einer Vollmacht gemeint ist.

Typische Fehler

„Vollmacht erteilen“ heißt „ahalordea eman“.

„Bevollmächtigter“ kann je nach Satz „ahalordedun“ oder „ordezkari“ sein. „Ordezkari“ ist breiter und kann auch Vertreter ohne ausdrückliche Vollmacht bedeuten.

Eine „Generalvollmacht“ sollte nicht nur wörtlich erklärt werden; üblich ist „ahalorde orokor“.

Beispiele
Vollmacht erteilen ahalordea eman
Vollmacht widerrufen ahalordea ezeztatu
schriftliche Vollmacht idatzizko ahalordea
Generalvollmacht ahalorde orokorra
Bevollmächtigter ahalordeduna / ordezkaria
im Namen des Vollmachtgebers ahalorde-emailearen izenean
Worauf es ankommt

Bankformular, Prozessvertretung, Gesellschaftsakte: hier muss die Vertretungsmacht sichtbar bleiben. „Ordezkaritza“ beschreibt oft nur die Rolle; „ahalorde“ sagt, dass jemand rechtswirksam handeln darf.

Was die Maschine übersieht

Maschinelle Übersetzung kann „Vollmacht“ mit bloßer „Vertretung“ verwischen. In Verträgen, Bankformularen und gerichtlichen Unterlagen muss klar sein, ob eine rechtsgeschäftliche Vollmacht besteht oder nur jemand organisatorisch handelt.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.