Klage

tužba
Substantiv · Juristisch

tužba ist die gerichtliche Klage. Strafanzeige heißt krivična prijava; der konkrete Klageantrag ist tužbeni zahtjev.

tužba
die Klage als verfahrenseinleitendes Begehren vor Gericht.
tužbeni zahtjev
der Klageantrag, also das konkret begehrte Urteil oder die konkrete beantragte Entscheidung.
krivična prijava
die Strafanzeige bei Verdacht einer Straftat.
upravni spor
der Verwaltungsstreit, wenn „Klage“ den verwaltungsgerichtlichen Streittyp meint.
Mehr dazu
Warum

Die bosnische tužba passt für die gerichtliche Klage, besonders im Zivilprozess und im Verwaltungsstreit. Sie ist aber nicht die Strafanzeige; dafür steht krivična prijava. Ebenso ist der Klageantrag nicht noch einmal tužba, sondern tužbeni zahtjev. Deutsch nutzt „Klage“ im Alltag breit, Bosnisch trennt genauer zwischen gerichtlichem Verfahren, Antrag innerhalb der Klage und strafrechtlicher Anzeige.

Typische Fehler

„Klage erheben“ heißt podnijeti tužbu.

„Strafanzeige erstatten“ ist podnijeti krivičnu prijavu, nicht podnijeti tužbu.

„Klageantrag“ ist tužbeni zahtjev, nicht nur tužba.

„Klage abweisen“ heißt odbiti tužbu, nicht odbaciti tužbu, wenn die Klage inhaltlich unbegründet ist.

Beispiele
Klage erheben podnijeti tužbu
Klage einreichen podnijeti tužbu
Klageantrag tužbeni zahtjev
Klage abweisen odbiti tužbu
Klage verwerfen odbaciti tužbu
Strafanzeige erstatten podnijeti krivičnu prijavu
Verwaltungsstreit upravni spor
Worauf es ankommt

Zivilverfahren, Verwaltungsstreit, Strafanzeige: dieselbe deutsche Alltagssprache darf nicht denselben bosnischen Begriff bekommen. Vor Gericht ist tužba richtig; bei Strafverfolgung und beim konkreten Antrag braucht der Text eine andere Spur.

Was die Maschine übersieht

Maschinell wird „Klage“ fast immer zu tužba. Im Zivilprozess ist das richtig, beim Klageantrag oder bei der Strafanzeige aber zu grob. Dann wird aus einem Antrag im Verfahren oder einer Anzeige fälschlich eine neue gerichtliche Klage.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.