Klage
tužba ist die gerichtliche Klage. Strafanzeige heißt krivična prijava; der konkrete Klageantrag ist tužbeni zahtjev.
Die bosnische tužba passt für die gerichtliche Klage, besonders im Zivilprozess und im Verwaltungsstreit. Sie ist aber nicht die Strafanzeige; dafür steht krivična prijava. Ebenso ist der Klageantrag nicht noch einmal tužba, sondern tužbeni zahtjev. Deutsch nutzt „Klage“ im Alltag breit, Bosnisch trennt genauer zwischen gerichtlichem Verfahren, Antrag innerhalb der Klage und strafrechtlicher Anzeige.
„Klage erheben“ heißt podnijeti tužbu.
„Strafanzeige erstatten“ ist podnijeti krivičnu prijavu, nicht podnijeti tužbu.
„Klageantrag“ ist tužbeni zahtjev, nicht nur tužba.
„Klage abweisen“ heißt odbiti tužbu, nicht odbaciti tužbu, wenn die Klage inhaltlich unbegründet ist.
Zivilverfahren, Verwaltungsstreit, Strafanzeige: dieselbe deutsche Alltagssprache darf nicht denselben bosnischen Begriff bekommen. Vor Gericht ist tužba richtig; bei Strafverfolgung und beim konkreten Antrag braucht der Text eine andere Spur.
Maschinell wird „Klage“ fast immer zu tužba. Im Zivilprozess ist das richtig, beim Klageantrag oder bei der Strafanzeige aber zu grob. Dann wird aus einem Antrag im Verfahren oder einer Anzeige fälschlich eine neue gerichtliche Klage.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.