Rechtskraft
pravosnažnost oder pravomoćnost bezeichnet die Rechtskraft einer Entscheidung. Vollstreckbarkeit heißt izvršnost; Bestandskraft im Verwaltungsrecht braucht eigene Prüfung.
Rechtskraft bedeutet, dass eine Entscheidung nicht mehr mit den ordentlichen Rechtsmitteln angegriffen werden kann. Bosnisch begegnet hier mit pravosnažnost und pravomoćnost, je nach Terminologie und Rechtsraum. Das ist nicht dasselbe wie izvršnost, denn Vollstreckbarkeit fragt nach der Durchsetzung. Konačnost kann bei Verwaltungsakten passen, trifft aber nicht automatisch die gerichtliche Rechtskraft. Wer diese Begriffe mischt, verändert den Zeitpunkt, ab dem eine Entscheidung unangreifbar oder vollstreckbar ist.
„rechtskräftiges Urteil“ heißt pravosnažna presuda oder pravomoćna presuda, je nach Terminologie.
„vollstreckbar“ ist izvršan oder izvršiv, nicht pravosnažan.
„Eintritt der Rechtskraft“ ist nastupanje pravosnažnosti oder nastupanje pravomoćnosti.
„Bestandskraft“ bei Verwaltungsakten nicht blind mit Rechtskraft gleichsetzen.
Urteil, Vollstreckungstitel, Verwaltungsakt: hier darf Rechtskraft nicht mit Vollstreckbarkeit oder Bestandskraft zusammenfallen. Für die Unanfechtbarkeit steht pravosnažnost oder pravomoćnost, für die Durchsetzung izvršnost, für behördliche Endgültigkeit oft konačnost.
Automatische Übersetzung wirft bei „Rechtskraft“ leicht pravosnažnost, pravomoćnost, izvršnost und konačnost zusammen. Alle klingen nach endgültig, aber sie lösen verschiedene Rechtsfolgen aus. Ein Urteil kann rechtskräftig, vollstreckbar oder ein Verwaltungsakt endgültig sein, ohne dass dieselbe bosnische Formulierung passt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.