Anscheinsvollmacht
表见代理 für die Anscheinsvollmacht, bei der ein Rechtsschein den Vertretenen bindet, obwohl keine Vollmacht besteht, nicht 表面授权 als wörtliche Oberflächenvollmacht und nicht bloß 无权代理. Im Zweifel entscheidet, ob ein zurechenbarer Rechtsschein den Vertretenen bindet oder nur allgemein Vollmacht fehlt.
Die Anscheinsvollmacht bindet den Vertretenen, obwohl er keine Vollmacht erteilt hat, weil er einen zurechenbaren Rechtsschein gesetzt hat, auf den der Dritte vertrauen durfte. Der feststehende chinesische Begriff ist 表见代理, geregelt in Paragraph 172 des chinesischen Zivilgesetzbuchs, etwa wenn jemand einen fremden Stempel oder eine nicht zurückgegebene Vollmachtsurkunde nutzt. Der Kern ist, dass 表见代理 den Vertretenen bindet, während das bloße 无权代理, die Vertretung ohne Vertretungsmacht, ihn gerade nicht bindet, solange er nicht genehmigt. Gibt eine Übersetzung Anscheinsvollmacht wörtlich als 表面授权 wieder, verfehlt sie den feststehenden Begriff, und wer nur 无权代理 schreibt, verliert, dass gerade der Rechtsschein den Vertretenen einstehen lässt.
表见代理 ist der feststehende Begriff, eine wörtliche 表面授权 oder 外观授权 trifft ihn nicht.
表见代理 und 无权代理 auseinanderhalten, das 表见代理 bindet den Vertretenen, das bloße 无权代理 nicht.
Duldungs- und Anscheinsvollmacht sind Fälle des Rechtsscheins, im Chinesischen beide 表见代理.
Überschreitet ein Vertreter seine Macht, ist das 越权代理, das nur bei zurechenbarem Rechtsschein zum 表见代理 wird.
Erweckt jemand den Anschein, ein anderer handle mit Vollmacht, etwa durch einen überlassenen Stempel, entscheidet das Wort, ob der Vertretene an das Geschäft gebunden ist. In einer beiläufigen Rede von einer scheinbaren Berechtigung ist das gleichgültig, sobald ein Dokument die Bindung des Vertretenen aus einem Rechtsschein herleitet, muss klar sein, ob der feststehende Begriff des Rechtsscheins oder nur allgemein fehlende Vollmacht gemeint ist.
Weil kein fester Begriff naheliegt, produziert eine Maschine für Anscheinsvollmacht oft eine wörtliche 表面授权 oder greift zum allgemeinen 无权代理. Damit fehlt der feststehende Begriff 表见代理, und vor allem geht verloren, dass gerade der Rechtsschein den Vertretenen bindet, während bloßes 无权代理 ihn ohne Genehmigung nicht bindet. Wo nur locker von einer scheinbaren Vollmacht die Rede ist, ist das folgenlos, in einer Klausel über die Bindung aus Rechtsschein trägt 表见代理 die gemeinte Rechtsfolge.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.