Eigentum
Nimm „所有权“, wenn das dingliche Eigentumsrecht gemeint ist. „财产“ bedeutet Vermögen oder Eigentum im wirtschaftlichen Sinn, „物权“ ist der Oberbegriff für dingliche Rechte, und „产权“ wird oft bei Eigentumsrechten an Immobilien, Unternehmen oder geistigen Rechten verwendet.
Das deutsche „Eigentum“ kann im Alltag auch Vermögen oder Besitz bedeuten, juristisch aber das umfassende Herrschaftsrecht an einer Sache. Chinesisch trennt zwischen 所有权 als Eigentumsrecht, 财产 als Vermögen, 物权 als dinglichem Oberbegriff und 产权 als kontextabhängigem Eigentums- oder Vermögensrecht. Für deutsches Sachenrecht ist 所有权 meist der präzise Kern.
„Eigentum erwerben“ heißt 取得所有权, nicht 获得财产, wenn das Recht an der Sache gemeint ist.
„Eigentum und Besitz“ sollte als 所有权和占有 unterschieden werden; 占有 ist Besitz, nicht Eigentum.
财产 ist zu breit, wenn es um die rechtliche Eigentümerstellung geht.
物权 ist der Oberbegriff und darf nicht automatisch für Eigentum eingesetzt werden.
Sachenrechtstexte brauchen fast immer 所有权 statt 财产. Wer Eigentum und Besitz verwechselt, verändert die Rechtsposition. In Vermögensübersichten kann 财产 passen; bei Übertragung, Vorbehalt, Herausgabe und dinglichen Rechten ist 所有权 die präzisere Wahl.
Bei „Eigentum“ wählt die Maschine leicht 财产, weil es Besitz oder Vermögen im Alltag gut abdeckt. Im Sachenrecht verschiebt das 所有权 zu einem allgemeinen Vermögensbegriff und trennt Eigentum nicht mehr sauber von Besitz.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.