Gefahrübergang
风险转移 für den Übergang der Gegenleistungsgefahr auf den Käufer nach Paragraph 446 BGB, der kraft Gesetzes mit der Übergabe eintritt, nicht 风险转让, das nach einer Übertragung des Risikos durch Rechtsgeschäft klingt. Im Zweifel entscheidet, ob die Gefahr automatisch mit der Übergabe übergeht oder etwas rechtsgeschäftlich übertragen wird.
Gefahrübergang bezeichnet nach Paragraph 446 BGB den Zeitpunkt, in dem die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache auf den Käufer übergeht, in der Regel mit der Übergabe, so dass der Käufer den Preis auch dann schuldet, wenn die Sache danach ohne Verschulden untergeht. Im Chinesischen trägt das 风险转移, während 风险负担 die zugrunde liegende Frage der Gefahrtragung meint. Der naheliegende Fehler ist 风险转让, denn 转让 bezeichnet die Übertragung eines Rechts durch Rechtsgeschäft, während die Gefahr nach Paragraph 446 BGB kraft Gesetzes mit der Übergabe übergeht, ohne dass die Parteien sie übertragen. Wer Gefahrübergang mit 风险转让 übersetzt, macht aus einem gesetzlichen Automatismus eine gewillkürte Übertragung, und der Anknüpfungspunkt Übergabe verliert seine tragende Rolle.
风险转移 nicht als 风险转让 übersetzen, denn 转让 meint die rechtsgeschäftliche Übertragung, nicht den gesetzlichen Übergang mit der Übergabe.
风险 nicht mit 危险 verwechseln, gemeint ist das wirtschaftliche Risiko des Untergangs, nicht eine konkrete Gefahrenlage.
Gefahrübergang und Eigentumsübergang trennen, die Gefahr geht mit der Übergabe über, das Eigentum folgt eigenen Regeln.
Beim Versendungskauf geht die Gefahr früher über, nämlich mit der Übergabe an die Transportperson, nicht erst bei Ankunft.
Geht die Kaufsache auf dem Transport unter oder wird sie beschädigt, ohne dass jemand dafür verantwortlich ist, hängt am Wort die Frage, wer den Kaufpreis dennoch schuldet und von welchem Zeitpunkt an. In einer groben Rede davon, das Risiko liege nun beim Käufer, fällt das kaum auf, sobald ein Vertrag oder eine Lieferklausel den Moment des Wechsels festlegt, entscheidet die Wortwahl, ob der Käufer trotz Untergangs zahlen muss.
Den Gefahrübergang übersetzt der Automat leicht als 风险转让, weil Übergang auch Übertragung heißen kann. Doch 转让 meint die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Rechts, während die Gefahr nach Paragraph 446 BGB kraft Gesetzes mit der Übergabe übergeht, ohne Zutun der Parteien. Wo nur allgemein steht, das Risiko wechsle zum Käufer, bleibt das folgenlos, in einer Klausel über den Gefahrübergang entscheidet 风险转移 darüber, ob der Übergang automatisch mit der Übergabe eintritt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.