Mangel
Nimm „瑕疵“, wenn ein rechtlicher Mangel einer Sache, Leistung oder Erklärung gemeint ist. „缺陷“ betont Defekt oder Fehler, „不足“ meint allgemein Unzulänglichkeit, und „毛病“ ist umgangssprachlich.
„Mangel“ ist im deutschen Recht ein technischer Begriff, besonders im Kauf-, Werk- und Mietrecht. Chinesisch verwendet für diese rechtliche Qualität häufig 瑕疵. 缺陷 passt, wenn der Schwerpunkt auf einem tatsächlichen oder technischen Defekt liegt. Für Rechte Dritter an einer Sache ist 权利瑕疵 die richtige Richtung, nicht 缺陷.
„Sachmangel“ ist häufig 物的瑕疵 oder 质量瑕疵, nicht bloß 问题.
„Rechtsmangel“ heißt 权利瑕疵.
毛病 ist für juristische Dokumente zu umgangssprachlich.
缺陷 kann passen, verschiebt aber oft in Richtung Produktfehler oder technischer Defekt.
Gewährleistung und Vertragsrecht verlangen meist 瑕疵. In Verbraucher- und Produktsicherheitstexten kann 缺陷 natürlicher sein. Entscheidend ist, ob ein rechtlicher Mangelstatus oder nur ein faktischer Defekt beschrieben wird.
Automatische Übersetzung nimmt für „Mangel“ gern 缺陷 oder 问题. Das kann bei Defekten passen, unterschlägt aber den rechtlichen Mangelstatus 瑕疵, der Gewährleistung, Rechtsmangel und Mängelrechte auslöst.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.