Mitverschulden
过失相抵 für das Mitverschulden, das eigene Verschulden des Geschädigten, das seinen Anspruch mindert, nach Paragraph 254 BGB, nicht 共同过错 als gemeinsames Verschulden mehrerer Schädiger. Im Zweifel entscheidet, ob der Geschädigte an seinem eigenen Schaden mitwirkt oder mehrere Täter gemeinsam haften.
Mitverschulden liegt vor, wenn der Geschädigte selbst zur Entstehung oder Vergrößerung seines Schadens beigetragen hat, und nach Paragraph 254 BGB mindert das seinen Ersatzanspruch. Im chinesischen Recht heißt das 过失相抵, geregelt in Paragraph 1173 des Zivilgesetzbuchs, wonach der Ersatz gekürzt wird, wenn den Verletzten am selben Schaden ein Verschulden trifft. Die deutsche Vorsilbe Mit verführt zu 共同, dem gemeinsamen, sodass ein Automat 共同过错 bildet. Das aber meint das gemeinsame Verschulden mehrerer Schädiger, die als Mittäter gesamtschuldnerisch haften, nicht das Eigenverschulden des Opfers. Wird Mitverschulden zu 共同过错, dreht sich die Richtung um: aus der Kürzung wegen eigener Mitwirkung des Geschädigten wird die gemeinsame Haftung mehrerer Täter.
过失相抵 nicht mit 共同过错 verwechseln, das 过失相抵 betrifft das Eigenverschulden des Geschädigten, das 共同过错 mehrere Schädiger.
Das gemeinsame Handeln mehrerer Täter ist 共同侵权, es führt zur gesamtschuldnerischen Haftung, nicht zur Kürzung.
Trifft den Geschädigten der Schaden allein durch eigenes Verschulden, kann die Haftung ganz entfallen, das regelt Paragraph 1174 als 受害人故意.
过失相抵 mindert den Ersatz, es verteilt ihn nicht auf mehrere Schuldner.
Hat der Verletzte durch eigene Unvorsicht zu seinem Schaden beigetragen, kommt es mit dem Wort auf die Kürzung seines Anspruchs gegenüber dem Schädiger an. In einer beiläufigen Schuldzuweisung ist das gleichgültig, sobald ein Urteil den Ersatz wegen des Eigenanteils herabsetzt, hängt an der Wortwahl, ob das eigene Verschulden des Opfers oder das Zusammenwirken mehrerer Täter gemeint ist.
Mitverschulden übersetzt eine Maschine wegen der Vorsilbe Mit gern als 共同过错, das gemeinsame Verschulden. Doch 共同过错 meint mehrere Schädiger, die zusammen haften, während 过失相抵 nach Paragraph 254 BGB das Eigenverschulden des Geschädigten meint, das seinen eigenen Anspruch kürzt. Wo nur beiläufig Schuld zugewiesen wird, ist das folgenlos, in einer Klausel über die Kürzung des Ersatzes trägt 过失相抵 die gemeinte Richtung auf das Opfer selbst.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.