Nichtigkeit
无效 für die Nichtigkeit, die ein Geschäft von Anfang an unwirksam macht, etwa nach Paragraph 134 oder 138 BGB, nicht 失效, das den späteren Wegfall der Wirkung meint. Im Zweifel entscheidet, ob das Geschäft nie wirksam war oder seine Wirkung erst später verloren hat.
Nichtigkeit bedeutet im deutschen Recht, dass ein Rechtsgeschäft von Anfang an keine Wirkung entfaltet, etwa weil es gegen ein gesetzliches Verbot nach Paragraph 134 BGB oder gegen die guten Sitten nach Paragraph 138 BGB verstößt. Im Chinesischen trägt das 无效, das auch das chinesische Zivilgesetzbuch in Paragraph 144 und 146 verwendet, während 失效 den späteren Wegfall der Wirkung meint, etwa wenn ein Angebot erlischt oder eine auflösende Bedingung eintritt. Wer Nichtigkeit mit 失效 übersetzt, verschiebt den Zeitpunkt entscheidend, denn dann klingt es, als habe das Geschäft zunächst gegolten und seine Wirkung erst später verloren, obwohl es nie wirksam war. Von der Nichtigkeit ist die Anfechtbarkeit zu trennen, die im Chinesischen 可撤销 heißt, denn das anfechtbare Geschäft ist zunächst wirksam und wird erst durch die Anfechtung nichtig.
无效 nicht mit 失效 übersetzen, 无效 meint die Unwirksamkeit von Anfang an, 失效 den späteren Wegfall der Wirkung.
Nichtigkeit und Anfechtbarkeit trennen, das nichtige Geschäft ist ohne Weiteres unwirksam, das anfechtbare 可撤销 zunächst wirksam.
无效 ist nicht 作废 im Sinne von entwertet oder ungültig gestempelt, sondern die rechtliche Unwirksamkeit von Anfang an.
Teilnichtigkeit heißt 部分无效, sie erfasst nicht ohne Weiteres das ganze Geschäft.
Verstößt ein Geschäft gegen ein Verbot oder die guten Sitten, trägt das Wort die Aussage, dass es nie Wirkung hatte. In einer lockeren Rede davon, etwas gelte nicht mehr, ist das gleichgültig, sobald ein Schriftstück ein Geschäft für von Anfang an unwirksam erklärt, kommt es darauf an, ob es nie galt oder seine Wirkung erst später verlor.
Nichtigkeit schiebt der Automat gern Richtung 失效, das nach Ablaufen und Ungültigwerden klingt. Doch 失效 meint den späteren Wegfall der Wirkung, während 无效 heißt, dass das Geschäft von Anfang an nie wirksam war. Wo nur beiläufig steht, etwas gelte nicht mehr, bleibt das folgenlos, in einer Klausel über die Unwirksamkeit von Anfang an trägt 无效 den entscheidenden Unterschied zum bloßen späteren Wegfall.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.