Verjährung
消灭时效 für die Verjährung im deutschen Recht, denn Paragraph 194 BGB steht im Kapitel 消灭时效 und lässt den Anspruch nicht erlöschen, sondern gibt nur eine Einrede, nicht 诉讼时效, den Begriff des chinesischen Rechts mit eigener Dogmatik. Im Zweifel entscheidet, ob die deutsche Verjährung mit ihrer Einredewirkung oder das chinesische Institut gemeint ist.
Verjährung bedeutet im deutschen Recht, dass der Berechtigte seinen Anspruch nach Ablauf der Frist nicht mehr durchsetzen kann, weil der Schuldner nach Paragraph 214 BGB die Leistung verweigern darf, wobei der Anspruch selbst nicht erlischt, sondern nur eine dauernde Einrede entsteht. Im Chinesischen ordnet die deutsche Rechtsliteratur das dem 消灭时效 zu, denn Paragraph 194 BGB steht im Kapitel 消灭时效, während 诉讼时效 der Begriff des geltenden chinesischen Rechts ist und einer eigenen Dogmatik folgt. Wer Verjährung reflexhaft mit 诉讼时效 übersetzt, überträgt die chinesische Konstruktion auf das deutsche Institut und verwischt, dass die Verjährung hier nur eine Einrede gibt und vom Schuldner geltend gemacht werden muss. Gerade weil beide Begriffe dieselbe Funktion erfüllen, fällt die Verschiebung nicht auf, obwohl Wirkung und Voraussetzungen auseinandergehen.
消灭时效 und 诉讼时效 nicht gleichsetzen, das eine ist die traditionelle Verjährung des BGB, das andere der Begriff des chinesischen Rechts mit eigener Wirkung.
Verjährung und Ausschlussfrist trennen, die Ausschlussfrist heißt 除斥期间 und lässt das Recht selbst untergehen.
Die Verjährung gibt nur eine Einrede, der Anspruch erlischt nicht von selbst, der Schuldner muss sich auf die Verjährung berufen.
Die Frist für Mängelansprüche nach Paragraph 438 BGB ist eine besondere Verjährungsfrist, nicht die allgemeine Frist des chinesischen Rechts.
Macht ein Käufer Mängelrechte erst nach längerer Zeit geltend, trägt das Wort die Frage, ob der Anspruch noch durchsetzbar ist und ob der Schuldner sich aktiv darauf berufen muss oder der Anspruch von selbst wegfällt. In einer beiläufigen Notiz, etwas sei ohnehin verjährt, spielt das keine Rolle, sobald ein Schriftsatz die Verjährung als Einrede erhebt, entscheidet die Wortwahl, ob überhaupt die Konstruktion des deutschen Rechts gemeint ist.
Fast reflexhaft macht eine Maschine aus Verjährung 诉讼时效, den geläufigen Begriff des chinesischen Rechts. Doch das deutsche Institut ist das 消灭时效, das den Anspruch nicht erlöschen lässt, sondern nach Paragraph 214 BGB nur eine Einrede gibt, die der Schuldner geltend machen muss. Wo nur allgemein steht, etwas sei verjährt, bleibt das folgenlos, in einem Schriftsatz zur Verjährungseinrede nach deutschem Recht trägt 消灭时效 die zutreffende Konstruktion.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.