Verkehrssicherungspflicht
安全保障义务 für die Verkehrssicherungspflicht, die Pflicht, eine eröffnete Gefahrenquelle zu sichern, nicht 交通安全义务, das an den Straßenverkehr denken lässt. Im Zweifel entscheidet, ob es um die Sicherung eines Verkehrsbereichs für andere geht oder um Verkehr im Sinne von Straßenverkehr.
Wer eine Gefahrenquelle schafft oder einen Verkehr für das Publikum eröffnet, etwa ein Geschäft oder einen Gehweg, muss zumutbare Vorkehrungen treffen, damit niemand zu Schaden kommt: das ist die Verkehrssicherungspflicht, die die Rechtsprechung aus Paragraph 823 Absatz 1 BGB entwickelt hat. Dem entspricht 安全保障义务, das Paragraph 1198 des chinesischen Zivilgesetzbuchs den Betreibern öffentlicher Orte auferlegt. Der Fallstrick steckt im Wort Verkehr, denn ein Automat übersetzt es reflexhaft als 交通, den Straßenverkehr, und bildet 交通安全义务. Gemeint ist aber der Verkehr im Sinne des öffentlichen Umgangs, nicht der Straßenverkehr. Landet die Übersetzung bei 交通安全义务, verengt sie eine allgemeine Sicherungspflicht auf die Straße und verfehlt Läden, Treppen und Veranstaltungen.
安全保障义务 nicht als 交通安全义务 wiedergeben, das Wort Verkehr meint hier den öffentlichen Umgang, nicht den Straßenverkehr.
Die Verkehrssicherungspflicht trifft den Betreiber eines Orts, nicht Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr.
Verletzt der Betreiber die Pflicht, haftet er aus 侵权, oft mit einer 补充责任 gegenüber Dritten.
安全保障义务 ist eine Verkehrspflicht des Deliktsrechts, keine Regel des Straßenverkehrsrechts.
Kommt jemand in einem Laden, auf einer Treppe oder bei einer Veranstaltung zu Schaden, trägt das Wort die Pflicht des Betreibers, seinen Bereich sicher zu halten. In einer beiläufigen Rede von Sicherheit ist das gleichgültig, sobald ein Urteil die Haftung des Veranstalters begründet, entscheidet die Wortwahl, ob eine allgemeine Sicherungspflicht oder eine Regel des Straßenverkehrs gemeint ist.
Verkehrssicherungspflicht zerlegt eine automatische Übersetzung in Verkehr und Sicherung und macht daraus 交通安全义务, die Pflicht zur Verkehrssicherheit auf der Straße. Damit verengt sich eine allgemeine Pflicht des Betreibers nach Paragraph 1198, seinen Bereich für andere sicher zu halten, auf den Straßenverkehr, und Läden, Treppen und Veranstaltungen fallen heraus. Wo nur vage von Sicherheit die Rede ist, ist das folgenlos, in einer Klausel über die Haftung eines Betreibers deckt 安全保障义务 auch Läden, Treppen und Veranstaltungen ab.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.