Vollmacht
Nimm „代理权“, wenn die rechtliche Vertretungsmacht gemeint ist. „授权“ bezeichnet die Erteilung der Ermächtigung, „委托书“ ist die Vollmachtsurkunde, und „权力“ ist allgemeine Macht oder Befugnis.
„Vollmacht“ kann im Deutschen die Vertretungsmacht oder das Vollmachtsdokument meinen. Chinesisch trennt: 代理权 ist die rechtliche Vertretungsmacht, 委托书 die Urkunde, 授权 der Akt der Ermächtigung. In Vertragssätzen ist oft 授权代表 oder 经授权的代表 natürlich, während bei Wirksamkeit der Stellvertretung 代理权 genauer ist.
„Vollmacht vorlegen“ heißt 出示委托书 oder 提交授权委托书, nicht 出示代理权.
„ohne Vollmacht handeln“ heißt 无代理权行为 oder 无权代理.
权力 klingt nach Macht oder Amtsgewalt und ist für private Vertretung meist falsch.
授权 ist nicht immer das Dokument; dafür steht 委托书 oder 授权委托书.
Stellvertretung braucht 代理权 als präzisen Kernbegriff. Für praktische Dokumente ist 委托书 oder 授权委托书 oft natürlicher. Diese Unterscheidung verhindert den häufigen Fehler, Befugnis, Erteilung und Urkunde deckungsgleich zu behandeln.
Automatische Übersetzung trifft „Vollmacht“ häufig mit 授权 oder 委托书. Das kann Ermächtigung oder Urkunde heißen, aber nicht zwingend die Vertretungsmacht; bei Stellvertretung muss 代理权 als Befugnis sichtbar bleiben.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.