Vorsatz
故意 für den Vorsatz, das Wissen und Wollen der Rechtsgutverletzung nach Paragraph 276 BGB, nicht 恶意, das eine böse Gesinnung oder Bosheit meint. Im Zweifel entscheidet, ob Wissen und Wollen der Folge gemeint sind oder ein verwerfliches Motiv.
Vorsatz bedeutet Wissen und Wollen der Rechtsgutverletzung, wobei nach Paragraph 276 BGB schon genügt, dass der Handelnde die als möglich erkannte Folge billigend in Kauf nimmt. 故意 trägt das im Chinesischen und steht neben dem 过失, der Fahrlässigkeit, als die schwerere Schuldform. Verführerisch ist die Nähe zu 恶意, das Bosheit oder böse Absicht meint, denn ein Automat wie ein Laie verbindet Vorsatz leicht mit einer verwerflichen Gesinnung. Der Vorsatz verlangt aber gerade kein böses Motiv: wer wissentlich und willentlich handelt, handelt vorsätzlich, auch ohne Feindschaft oder Bosheit. Rutscht Vorsatz zu 恶意, schiebt sich ein Motiverfordernis in den Begriff, das dort nicht hingehört.
故意 nicht mit 恶意 gleichsetzen, das 故意 ist Wissen und Wollen der Folge, das 恶意 eine böse Gesinnung.
Bedingter Vorsatz heißt 间接故意, er genügt schon, wenn die Folge billigend in Kauf genommen wird.
Vorsatz ist nicht die Absicht allein, auch das bloße Inkaufnehmen der Folge zählt.
恶意 begegnet oft als bösgläubig, etwa beim gutgläubigen Erwerb, nicht als Schuldform der Haftung.
Steht in Frage, ob der Schädiger die Folge gewollt oder nur in Kauf genommen hat, hängt am Wort die schwerere Schuldform gegenüber der Fahrlässigkeit. In einer beiläufigen Rede von Absicht ist das gleichgültig, sobald ein Urteil zwischen wissentlichem Handeln und bloßer Nachlässigkeit trennt, zeigt die Wortwahl, ob Wissen und Wollen oder ein böses Motiv gemeint ist.
Vorsatz zieht eine automatische Übersetzung leicht zu 恶意, weil beide nach böser Absicht klingen. Doch 恶意 meint eine verwerfliche Gesinnung, während 故意 nach Paragraph 276 BGB nur Wissen und Wollen der Folge verlangt, auch ohne jedes böse Motiv. Wo umgangssprachlich von Absicht die Rede ist, ist das folgenlos, in einer Klausel über die Schuldform meint 故意 gerade Wissen und Wollen, ohne das fremde Motiverfordernis.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.