Widerruf
撤回 für den Widerruf einer Erklärung, bevor sie wirksam wird, nach Paragraph 130 BGB, nicht 撤销, das im chinesischen Recht das Beseitigen einer bereits wirksamen Erklärung meint. Im Zweifel entscheidet, ob die Erklärung noch gar nicht wirksam ist oder schon Wirkung entfaltet hat.
Der Widerruf im Sinne von Paragraph 130 BGB ist die Rücknahme einer Willenserklärung, bevor sie wirksam wird, denn eine unter Abwesenden abgegebene Erklärung wird erst mit dem Zugang wirksam und kann bis dahin durch einen gleichzeitig oder früher zugehenden Widerruf gestoppt werden. Im Chinesischen trägt das genau 撤回, und das chinesische Zivilgesetzbuch trennt in Paragraph 141 scharf zwischen 撤回 und 撤销, denn 撤回 betrifft die noch nicht wirksame Erklärung, während 撤销 eine schon wirksame Erklärung mit Rückwirkung beseitigt. Wer Widerruf mit 撤销 übersetzt, verschiebt den Zeitpunkt und die Wirkung, denn dann klingt es, als werde eine bereits wirksame Erklärung nachträglich vernichtet, obwohl sie noch gar keine Wirkung entfaltet hat.
撤回 nicht mit 撤销 verwechseln, 撤回 betrifft die noch nicht wirksame Erklärung, 撤销 die bereits wirksame.
Der Widerruf nach Paragraph 130 BGB muss spätestens gleichzeitig mit der Erklärung zugehen, sonst ist die Erklärung schon wirksam und nur noch die Anfechtung bleibt.
Das verbraucherrechtliche Widerrufsrecht ist ein eigener Fall, im Chinesischen oft als 撤回权 oder als Rückgaberecht behandelt, nicht mit Paragraph 130 BGB gleichzusetzen.
Widerruf und Rücktritt trennen, der eine stoppt die Erklärung, der andere löst einen wirksamen Vertrag, im Chinesischen 解除.
Nimmt jemand seine Erklärung zurück, bevor sie den Empfänger erreicht, hängt am Wort die Frage, ob überhaupt je eine Wirkung entstanden ist. In einer beiläufigen Bemerkung, man habe es sich anders überlegt, ist das ohne Belang, sobald ein Schreiben eine Erklärung vor ihrem Zugang stoppen soll, entscheidet die Wortwahl, ob sie nie wirksam wurde oder nachträglich beseitigt wird.
Widerruf wird maschinell fast immer zu 撤销, dem geläufigeren Wort für Rückgängigmachen. Doch 撤销 meint im chinesischen Recht das Beseitigen einer schon wirksamen Erklärung mit Rückwirkung, während 撤回 nach Paragraph 130 BGB die Erklärung stoppt, bevor sie überhaupt wirksam wird. Wo nur allgemein von einem Zurücknehmen die Rede ist, fällt das kaum auf, in einer Klausel über die Rücknahme einer Erklärung vor ihrem Zugang trägt 撤回 den entscheidenden Zeitpunkt.
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