Haftung
Nimm „ansvar“ als Oberbegriff. „Erstatningsansvar“ meint Schadensersatzhaftung, „hæftelse“ das Einstehen für Schulden oder Verbindlichkeiten, „produktansvar“ die Produkthaftung.
„Haftung“ ist im Deutschen breit. Dänisch unterscheidet zwischen ansvar als Verantwortung oder Haftung, erstatningsansvar als Schadensersatzhaftung und hæftelse als Einstehen für Verbindlichkeiten. Diese Trennung ist praktisch wichtig. Wer für einen Schaden einstehen muss, hat erstatningsansvar; wer für eine Schuld oder Gesellschaftsverbindlichkeit einsteht, hat hæftelse. Ansvar bleibt der Oberbegriff, kann aber zu ungenau sein, wenn die Art der Haftung feststeht.
„Haftung für Schäden“ ist meist „ansvar for skader“ oder „erstatningsansvar“.
„Persönliche Haftung“ heißt häufig „personlig hæftelse“, wenn es um Schulden oder Unternehmensverbindlichkeiten geht.
„Haftungsbeschränkung“ heißt meist „ansvarsbegrænsning“, nicht in jedem Vertrag „begrænsning af hæftelse“.
„Ansvar“ nicht automatisch verwenden, wenn gerade die Einstandspflicht für Verbindlichkeiten gemeint ist.
Haftungsklausel, Gesellschaftsvertrag, Bürgschaft, Schadensfall: zuerst klären, ob jemand für einen Schaden, eine Schuld oder nur organisatorisch verantwortlich ist. Erstatningsansvar und hæftelse ziehen unterschiedliche rechtliche Linien.
Ein System übersetzt „Haftung“ häufig pauschal mit „ansvar“. Das ist verständlich, aber bei Gesellschafterhaftung oder Schadensersatzhaftung zu unscharf. Der Text verliert dann, ob es um Schäden, Schulden oder bloße Verantwortung geht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.