Klage
Nimm „søgsmål“ für die gerichtliche Klage. „Retssag“ ist das Verfahren, „stævning“ die Klageschrift, „klage“ dagegen meist Beschwerde oder Rechtsbehelf.
Das deutsche „Klage“ kann gerichtliche Klage, Verfahren, Klageschrift oder Rechtsbehelf bedeuten. Dänisch trennt deutlicher. Søgsmål bezeichnet die prozessuale Klage, retssag den Rechtsstreit, stævning das einleitende Schriftstück und klage die Beschwerde in anderen Strukturen. Entscheidend ist, ob jemand vor Gericht zieht, ein Dokument einreicht oder eine Entscheidung bei einer Stelle angreift.
„Klage einreichen“ heißt vor Gericht „at anlægge sag“, „at anlægge søgsmål“ oder „at indgive stævning“, nicht einfach „at indgive en klage“.
„Klage abweisen“ kann „at afvise sagen“ oder „at frifinde sagsøgte“ sein, je nach prozessualer Lage.
„Klage“ als Beschwerde gegen einen Bescheid kann tatsächlich „klage“ sein; vor Gericht ist das oft falsch.
„Stævning“ nicht verwenden, wenn das Verfahren insgesamt gemeint ist.
Zivilprozess, Verwaltungsbeschwerde, Rechtsmittel, Klageschrift: hier entscheidet der Verfahrensschritt. Søgsmål passt zur gerichtlichen Geltendmachung, stævning zum Schriftstück, klage zur Beschwerde. Wer das vermischt, verschiebt den Rechtsweg.
Naheliegend wird „Klage“ maschinell zu „klage“. Im Dänischen ist das aber oft die Beschwerde, nicht die gerichtliche Klage. In einem Prozessdokument kann der Gang zum Gericht dadurch wie ein Verwaltungsrechtsbehelf klingen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.