Klage

søgsmål
Substantiv · Juristisch

Nimm „søgsmål“ für die gerichtliche Klage. „Retssag“ ist das Verfahren, „stævning“ die Klageschrift, „klage“ dagegen meist Beschwerde oder Rechtsbehelf.

søgsmål
die gerichtliche Klage oder gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs. Formell und prozessual.
retssag
das Gerichtsverfahren oder der Rechtsstreit. Verständlicher, aber weniger auf die Klageerhebung selbst zugeschnitten.
stævning
die Klageschrift oder gerichtliche Ladung, also das einleitende Dokument.
klage
Beschwerde, Beanstandung oder Rechtsbehelf, häufig gegenüber Behörde, Beschwerdestelle oder Instanz. Nicht automatisch eine gerichtliche Klage.
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Warum

Das deutsche „Klage“ kann gerichtliche Klage, Verfahren, Klageschrift oder Rechtsbehelf bedeuten. Dänisch trennt deutlicher. Søgsmål bezeichnet die prozessuale Klage, retssag den Rechtsstreit, stævning das einleitende Schriftstück und klage die Beschwerde in anderen Strukturen. Entscheidend ist, ob jemand vor Gericht zieht, ein Dokument einreicht oder eine Entscheidung bei einer Stelle angreift.

Typische Fehler

„Klage einreichen“ heißt vor Gericht „at anlægge sag“, „at anlægge søgsmål“ oder „at indgive stævning“, nicht einfach „at indgive en klage“.

„Klage abweisen“ kann „at afvise sagen“ oder „at frifinde sagsøgte“ sein, je nach prozessualer Lage.

„Klage“ als Beschwerde gegen einen Bescheid kann tatsächlich „klage“ sein; vor Gericht ist das oft falsch.

„Stævning“ nicht verwenden, wenn das Verfahren insgesamt gemeint ist.

Beispiele
Klage einreichen at anlægge sag / at indgive stævning
Klage erheben at anlægge søgsmål
Klageschrift stævning
die Klage wurde abgewiesen sagen blev afvist / sagsøgte blev frifundet
Klage gegen einen Bescheid klage over en afgørelse
Worauf es ankommt

Zivilprozess, Verwaltungsbeschwerde, Rechtsmittel, Klageschrift: hier entscheidet der Verfahrensschritt. Søgsmål passt zur gerichtlichen Geltendmachung, stævning zum Schriftstück, klage zur Beschwerde. Wer das vermischt, verschiebt den Rechtsweg.

Was die Maschine übersieht

Naheliegend wird „Klage“ maschinell zu „klage“. Im Dänischen ist das aber oft die Beschwerde, nicht die gerichtliche Klage. In einem Prozessdokument kann der Gang zum Gericht dadurch wie ein Verwaltungsrechtsbehelf klingen.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.