Kündigung
Nimm „opsigelse“ für die ordentliche Beendigung mit Zukunftswirkung. „Ophævelse“ ist schärfer, „bortvisning“ fristlose Entlassung, „afskedigelse“ Arbeitgeberentlassung.
Das deutsche „Kündigung“ kann ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Entlassung oder Stornierung meinen. Dänisch trennt nach Grund und Rechtsfolge. Opsigelse ist die normale Kündigung mit Zukunftswirkung. Ophævelse klingt nach Aufhebung wegen Pflichtverletzung und kann sofort wirken. Bortvisning ist arbeitsrechtlich schärfer, afskedigelse beschreibt die Entlassung durch den Arbeitgeber. Die falsche Wahl verändert nicht nur den Ton, sondern die rechtliche Wirkung.
„Fristlose Kündigung“ ist oft „ophævelse“ oder im Arbeitsrecht „bortvisning“, nicht bloß „opsigelse uden varsel“.
„Kündigungsfrist“ heißt „opsigelsesvarsel“ oder „opsigelsesfrist“.
„Kündigung erklären“ heißt je nach Kontext „at opsige“, „at meddele opsigelse“ oder „at ophæve“.
„Afskedigelse“ nicht für jede Vertragskündigung verwenden; es gehört typischerweise zum Arbeitsverhältnis.
Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Liefervertrag, außerordentliche Beendigung: hier bestimmt die Übersetzung die Rechtsfolge. Opsigelse wirkt geordnet und zukunftsbezogen, ophævelse und bortvisning machen den Schritt sofortiger und schärfer.
„Kündigung“ wird maschinell oft einheitlich als „opsigelse“ ausgegeben. Das übersieht, ob es um ordentliche Beendigung, Aufhebung wegen Verstoßes oder fristlose Entlassung geht. In Arbeits- und Vertragsdokumenten kann die Maßnahme dadurch zu mild oder rechtlich falsch wirken.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.