Annahme
Nimm „nõustumus“, wenn die Annahme eines Angebots beim Vertragsschluss gemeint ist. „Vastuvõtmine“ nur verwenden, wenn etwas tatsächlich entgegengenommen wird.
Deutsch „Annahme“ ist mehrdeutig. Beim Vertragsschluss ist nõustumus der juristische Kernbegriff; das estnische Schuldrecht arbeitet mit pakkumus und nõustumus. Vastuvõtmine passt dagegen für Ware, Lieferung oder Dokumente. Wer alles mit vastuvõtmine übersetzt, macht aus der rechtsgeschäftlichen Annahme leicht ein bloßes Entgegennehmen.
„Ein Angebot annehmen“ heißt pakkumusega nõustuma oder nõustumust andma.
Vastuvõtmine nicht verwenden, wenn die rechtsgeschäftliche Annahme gemeint ist.
Nõustumus ist nicht die körperliche Annahme einer Ware.
Bei Lieferungen und Dokumenten kann vastuvõtmine richtig sein.
Vertragsschluss und Angebot: hier muss zwischen Annahme eines Angebots und Entgegennahme einer Sache getrennt werden. Nõustumus bindet an die pakkumus an; vastuvõtmine allein klingt eher tatsächlich als rechtsgeschäftlich.
Automatisch wird „Annahme“ oft zu vastuvõtmine. Das passt für Entgegennahme, aber nicht für die Annahme eines Angebots; beim Vertragsschluss muss der Bezug zu pakkumus und nõustumus sichtbar bleiben.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.