Aufrechnung
Nimm „tasaarvestus“, wenn gegenseitige Forderungen verrechnet werden. „Arvestus“ oder „mahaarvamine“ sind zu allgemein.
Im deutschen Schuldrecht ist Aufrechnung ein Gestaltungsrecht. Estnisch ist tasaarvestus der passende juristische Begriff. Er setzt typischerweise gegenseitige Forderungen voraus; ein bloßer Abzug in einer Rechnung ist nicht automatisch tasaarvestus.
„Mit einer Forderung aufrechnen“ heißt nõudega tasaarvestama.
Mahaarvamine ist nur Abzug und oft zu buchhalterisch.
Arvestus ist Berechnung, nicht Aufrechnung.
Gegenforderung heißt vastunõue.
Vergleich, Forderungsabwehr, Insolvenz: tasaarvestus ist präzise. Rechenvorgang und rechtliche Aufrechnung dürfen nicht verwechselt werden, weil sonst das Erlöschen der Forderung unscharf wird.
Maschinell wird „Aufrechnung“ manchmal zu arvestus oder mahaarvamine. Im Forderungsrecht ist tasaarvestus gemeint; die falsche Variante klingt nach Berechnung oder Abzug, nicht nach Erlöschen durch Gegenforderung.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.