Erlass
Nimm „võlast vabastamine“, wenn ein Gläubiger den Schuldner von einer Schuld befreit. „Loobumine“ ist allgemeiner und kann auch Verzicht auf Rechte bedeuten.
Deutsch „Erlass“ kann Schuldenerlass, Forderungsverzicht oder hoheitlicher Erlass bedeuten. Im Schuldrecht passt võlast vabastamine. Wenn der Gläubiger auf die Geltendmachung einer Forderung verzichtet, ist nõudest loobumine oft genauer. Hoheitliche Erlasse brauchen einen anderen Kontext.
„Schuld erlassen“ heißt võlast vabastama.
Loobumine nicht ohne Objekt stehen lassen; es muss klar sein, worauf verzichtet wird.
Andestamine ist kein juristischer Standard für Schuldenerlass.
Bei Verwaltungsakten kann „Erlass“ nicht mit võlast vabastamine übersetzt werden.
Vertrags- und Forderungsrecht: hier muss entschieden werden, ob eine Schuld materiell aufgehoben wird oder nur auf Durchsetzung verzichtet wird. Võlast vabastamine ist stark und endgültig; nõudest loobumine kann prozessual oder vertraglich enger sein.
Automatische Übersetzung liest „Erlass“ gern als määrus oder korraldus. Im Forderungsrecht meint der Begriff aber Schuldenerlass, võlast vabastamine; sonst entsteht fälschlich ein Verwaltungs- oder Gerichtsakt.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.