Vertrag
Nimm „leping“, wenn eine rechtlich bindende Vereinbarung gemeint ist. „Kokkulepe“ ist breiter und kann auch eine bloße Absprache sein; „lepingudokument“ meint nur die Urkunde.
Das Deutsche verwendet „Vertrag“ sehr breit. Estnisch trennt klarer zwischen leping als rechtlich bindendem Vertrag, kokkulepe als Einigung und lepingudokument als Schriftstück. In juristischen Texten ist leping der normale Kernbegriff; kokkulepe wirkt weicher, wenn Durchsetzbarkeit gemeint ist.
„Einen Vertrag abschließen“ heißt lepingut sõlmima, nicht wörtlich „lepingut sulgema“.
„Vertragspartei“ ist lepingupool.
Kokkulepe ist nicht automatisch falsch, aber bei einem durchsetzbaren Vertrag oft zu allgemein.
Tehing nicht als Standardübersetzung verwenden, wenn konkret ein Vertrag gemeint ist.
Vertragsentwurf, AGB, Kauf-, Miet-, Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag: hier sollte „Vertrag“ fast immer leping heißen. Kokkulepe passt nur, wenn die Einigung breiter oder weniger bindend gemeint ist.
Maschinell wird „Vertrag“ oft zu kokkulepe verallgemeinert. Das klingt wie eine bloße Einigung und schwächt im Vertragsentwurf die Bindung, die leping gerade tragen soll.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.