Vollmacht
Nimm „volitus“, wenn die Vertretungsmacht gemeint ist. „Volikiri“ ist die Vollmachtsurkunde; bei der Datei oder dem Schriftstück ist genau dieses Wort richtig.
Das Deutsche „Vollmacht“ kann die Befugnis und das Dokument meinen. Estnisch trennt: volitus ist die erteilte Vertretungsmacht, volikiri das Schriftstück, esindusõigus das Vertretungsrecht. Gerade bei Notar-, Behörden- und Gesellschaftsrecht darf das nicht vermischt werden.
„Vollmacht erteilen“ heißt volitust andma oder volitama.
„Schriftliche Vollmacht“ heißt kirjalik volikiri.
Luba klingt wie bloße Erlaubnis und reicht für rechtsgeschäftliche Vertretung oft nicht.
„Bevollmächtigter“ ist volitatud esindaja oder volitatud isik.
Urkunde, Behördenverfahren, Vertragsschluss: hier ist zu prüfen, ob die Befugnis selbst oder das Dokument gemeint ist. Volitus trägt die Vertretungsmacht, volikiri die schriftliche Vollmacht.
Automatisch wird „Vollmacht“ häufig als volikiri ausgegeben. Das passt für die Urkunde, aber nicht immer für die Vertretungsmacht selbst; dann fehlt im Rechtssatz die volitus.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.