Vollmacht

volitus / volikiri
Substantiv · Juristisch

Nimm „volitus“, wenn die Vertretungsmacht gemeint ist. „Volikiri“ ist die Vollmachtsurkunde; bei der Datei oder dem Schriftstück ist genau dieses Wort richtig.

volitus
bevollmächtigung oder Vertretungsmacht.
volikiri
schriftliche Vollmacht/Vollmachtsurkunde.
esindusõigus
vertretungsrecht, besonders gesellschafts- oder registerrechtlich.
luba
erlaubnis, keine rechtstechnische Vollmacht.
Mehr dazu
Warum

Das Deutsche „Vollmacht“ kann die Befugnis und das Dokument meinen. Estnisch trennt: volitus ist die erteilte Vertretungsmacht, volikiri das Schriftstück, esindusõigus das Vertretungsrecht. Gerade bei Notar-, Behörden- und Gesellschaftsrecht darf das nicht vermischt werden.

Typische Fehler

„Vollmacht erteilen“ heißt volitust andma oder volitama.

„Schriftliche Vollmacht“ heißt kirjalik volikiri.

Luba klingt wie bloße Erlaubnis und reicht für rechtsgeschäftliche Vertretung oft nicht.

„Bevollmächtigter“ ist volitatud esindaja oder volitatud isik.

Beispiele
Vollmacht erteilen volitust andma
schriftliche Vollmacht kirjalik volikiri
Bevollmächtigter volitatud esindaja
ohne Vollmacht handeln tegutsema volituseta
Vertretungsmacht esindusõigus
Worauf es ankommt

Urkunde, Behördenverfahren, Vertragsschluss: hier ist zu prüfen, ob die Befugnis selbst oder das Dokument gemeint ist. Volitus trägt die Vertretungsmacht, volikiri die schriftliche Vollmacht.

Was die Maschine übersieht

Automatisch wird „Vollmacht“ häufig als volikiri ausgegeben. Das passt für die Urkunde, aber nicht immer für die Vertretungsmacht selbst; dann fehlt im Rechtssatz die volitus.

Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.