Beschwerden
Körperliche Beschwerden sind troubles oder douleurs. Die Beschwerde im Laden ist die réclamation, der förmliche Rechtsbehelf läuft als recours.
Der Plural führt aufs Glatteis: die Beschwerde ist ein Protest, Beschwerden sind Symptome. Beim Arzt heißen sie troubles oder, wenn es weh tut, douleurs; der Anamnesebogen fragt nach troubles du sommeil, nicht nach Beschwerdebriefen. Die Reklamation im Geschäft ist die réclamation, und wer förmlich gegen eine Entscheidung vorgeht, ist beim recours. Vier Register, die das Deutsche mit einem Wortstamm bedient.
„Welche Beschwerden haben Sie?“ heißt beim Arzt quels sont vos troubles oder vos symptômes, nicht „vos réclamations“.
Magenbeschwerden sind troubles gastriques.
die Beschwerde gegen einen Bescheid ist der recours.
Anamnesebogen, Beipackzettel, Patienteninfo: dort leben troubles und douleurs. Rutscht eine réclamation hinein, wird aus dem Patienten ein unzufriedener Kunde, und der Arzt liest eine Reklamation statt einer Krankengeschichte.
Beim Plural versagt die Wortgleichung: „Beschwerden“ wird maschinell schnell zu plaintes oder réclamations, als säße der Patient am Kundenschalter. Quelles sont vos réclamations, fragt dann der übersetzte Anamnesebogen, und aus Symptomen werden Beanstandungen.
Der Begriffsraum erklärt Fachsprache, keine medizinische Beratung oder Diagnose. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an Fachpersonal; bei medizinischen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.