Besitz
Rechtlich ist Besitz possession, die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Das Eigentum daneben heißt propriété, und genau diese Trennung trägt beide Rechtsordnungen.
Der Mieter besitzt die Wohnung, der Vermieter hat das Eigentum: possession und propriété trennen im Französischen genauso wie Besitz und Eigentum im BGB, nur der Alltag wirft beide durcheinander. Dazu kennt das französische Recht die détention, das Innehaben für einen anderen; der Mieter ist streng genommen détenteur. Die Ersitzung schlägt die Brücke: nach dreißig Jahren possession kann propriété entstehen. Umgangssprachlich darf Besitz großzügig sein, im Vertrag nicht.
„in Privatbesitz“ heißt meist propriété privée, weil Eigentum gemeint ist.
der Besitzer im Alltagssinn ist oft der propriétaire, also der Eigentümer.
„Besitz ergreifen“ ist prendre possession de.
Kaufverträge und Übergabeprotokolle hängen an der Sekunde, in der possession und propriété auseinanderfallen: Schlüsselübergabe hier, Eigentumsübergang beim Notar dort. Ein Text, der beides Besitz nennt, verliert genau den Zeitpunkt, um den gestritten wird.
Alltagsdeutsch steckt die Automatik an: „in seinem Besitz“ wird en sa possession, auch wo das Eigentum gemeint ist, und umgekehrt wird der Besitzer zum propriétaire befördert. Im Vertragstext verschiebt das die Rechtsposition, die Übergabe und Übereignung gerade trennen sollen.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.