Eingriff
Der medizinische Eingriff ist die intervention, die große Operation die opération. Der Eingriff in Rechte ist die atteinte, die Einmischung die ingérence.
Im OP-Saal sind intervention und opération fast austauschbar, intervention klingt eine Spur nüchterner und kleiner. Verlässt der Eingriff die Medizin, wechselt das Wort komplett: der Eingriff in die Privatsphäre ist eine atteinte, der Staat, der sich einmischt, betreibt ingérence. Wer die medizinische Vokabel in den Rechtstext trägt, lässt Grundrechte operieren.
der Eingriff in die Privatsphäre ist l'atteinte à la vie privée, keine „intervention dans la vie privée“.
ein kleiner Eingriff ist une petite intervention, im formellen Arztbrief besser als „petite opération“.
die staatliche Einmischung ist l'ingérence, sobald der Vorwurf mitschwingt.
Aufklärungsbogen und OP-Bericht sprechen von der intervention; ein Datenschutztext braucht die atteinte, ein Leitartikel über fremde Mächte die ingérence. Drei Welten, ein deutsches Wort, und keine der drei verzeiht den Import aus der anderen.
Rechtstexte trifft es besonders: „Eingriff“ läuft maschinell auf intervention hinaus, und aus dem Eingriff in die Privatsphäre wird eine intervention dans la vie privée. Das klingt nach einem chirurgischen Termin im Privatleben und verfehlt die juristische Kategorie der atteinte.
Der Begriffsraum erklärt Fachsprache, keine medizinische Beratung oder Diagnose. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an Fachpersonal; bei medizinischen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.