Erbe
Juristisch läuft das Erbe als succession, vom Nachlass bis zur Erbschaftsteuer. Das geerbte Gut ist der héritage, und der Erbe selbst der héritier.
Der Notar spricht von der succession: sie wird eröffnet, geregelt, besteuert, die Erbschaftsteuer heißt droits de succession. héritage ist das, was ankommt, das Haus, das Geld, im Übertragenen auch das kulturelle Erbe. Der Erbe als Person ist der héritier, mit der französischen Besonderheit der réserve héréditaire, des Pflichtteils, der sich nicht wegtestieren lässt. Wer die succession mit héritage verwechselt, macht aus dem Verfahren ein Paket.
die Erbschaftsteuer heißt droits de succession, nicht „impôt d'héritage“.
der Pflichtteil läuft über die réserve héréditaire und den héritier réservataire.
„das Erbe ausschlagen“ heißt renoncer à la succession.
Notariat und Steuerbescheid gehören der succession; héritage gehört in die Familienerzählung und die Feuilleton-Zeile vom kulturellen Erbe. Ein Testament, das vom héritage spricht, wo die succession gemeint ist, klingt nach Roman statt nach Urkunde.
Gefühlssprache gewinnt maschinell: „Erbe“ wird héritage, auch im Steuer- und Notartext, wo die succession der Fachbegriff ist. Aus den droits de succession werden dann Erbschafts-Gebühren mit erfundenem Namen, und der Pflichtteil verliert seinen Anker im französischen Erbrecht.
Der Begriffsraum erklärt Sprache, nicht den Einzelfall. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlich verbindlichen Dokumenten sollte die Übersetzung fachkundig geprüft werden.